Ziel der Feministischen Partei DIE FRAUEN in der europäischen Politik ist
es, demokratische Grundsätze ernst zu nehmen, z. B. die Gewaltenteilung von
Legislative, Exekutive und Judikative, die in einer Verfassung garantiert
sein muss. Wesentlicher Bestandteil ist für uns die Geschlechterdemokratie,
d. h. die gleiche Beteiligung von Frauen und Männern auf allen Ebenen.
Außerdem ist es für uns Frauen selbstverständlich, dass die unteilbaren
Menschenrechte, die Rechte zum Schutz der Natur und die Verpflichtung zum
Frieden durch die Verfassung garantiert werden.
Die gegenwärtige europäische Politik ist geprägt von den fünf großen
Verträgen, die zwischen 1951 und 1997 zwischen europäischen Staaten
geschlossen wurden: der EGKS-Vertrag (Europäische Gemeinschaft für Kohle
und Stahl, "Montanunion", 1951), der EGV, Vertrag zur Europäischen
Gemeinschaft ("Römische Verträge", 1957) der EAG- Vertrag ("EURATOM", 1957)
der EUV, Vertrag über die Europäische Union ("Maastrichter Vertrag", 1992)
und der Amsterdamer Vertrag (Reform des Maastrichter Vertrags "Maastricht
II").
Dabei lag das Augenmerk nicht auf einer demokratischen Struktur, sondern
allen Verträgen ist gemeinsam, dass wirtschaftliche Ziele dominieren.
Bezeichnenderweise fand die erste Wahl zum Europäischen Parlament erst 1979
statt. Noch heute wird Europa von den meisten Menschen nicht als wichtig
wahrgenommen. Das mag daran liegen, dass den Parlamentarierinnen und
Parlamentariern für ihre Aufgaben im Europäischen Parlament kaum
Gestaltungsmacht eingeräumt wurde. Dies hat sich zwar im Laufe der letzten
Jahrzehnte geändert, jedoch nur geringfügig und keinesfalls so, dass man
von einer Gewaltenteilung im Sinne einer Repräsentativen Demokratie reden
kann - und von einer Partizipativen Demokratie erst recht nicht. Immer noch
liegen Rechtsetzung (Legislative) und Kontrolle (Exekutive) gleichzeitig
bei der EU-Kommission und damit bei Menschen, die von keinem Volk gewählt
wurden. Die Verhandlung völkerrechtlich verbindlicher Handelsverträge liegt
gar in den Händen eines einzelnen EU-Kommissars. Obwohl mehr als zwei
Drittel aller Richtlinien und Verordnungen massiv in die nationalen
Politiken eingreifen, z. B. wenn es um landwirtschaftliche Massenproduktion
und Subventionen geht, um die Einfuhr gentechnisch veränderter Nahrung, um
international verbindliche Handelsverträge, die wie das GATS negative
Auswirkungen auf die tägliche Daseinsvorsorge haben, gibt es keinerlei
Möglichkeit direkter Einflussnahme durch das Volk noch indirekt durch echte
Mitbestimmung des Europäischen Parlaments. Auch wenn es um die Aufrüstung
und Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen geht, werden das
jeweilige nationale Volk und das Europäische Parlament nicht gefragt.
Im Jahr 2003 schließlich liegt ein Entwurf zu einem Verfassungsvertrag vor,
der Europa politisch einigen und integrativ wirken soll. Anspruch ist, die
"Spaltung Europas" damit aufzuheben.
Tatsache ist: Der im Juni 2003 zur Abstimmung in der Regierungskonferenz
vorgelegte Entwurf ist ein Ergebnis patriarchaler Denkweise und nicht
geeignet, eine politische und soziale Einheit in Europa zu schaffen, denn
unter "Integration" wird in erster Linie die Integration in das
kapitalistische Marktsystem verstanden. Diese Verfassung führt zu einem
Paradox, denn sie erhebt neoliberale Politik in den Verfassungsrang und
entzieht sich damit selbst der propagierten Werte wie Fortschritt,
Freiheit, Wohlstand und Demokratie, denn eine deregulierte, totale
Wettbewerbspolitik gibt es nur um den Preis der Einschränkung
sozialpolitischer Regelungen und individueller Freiheiten wie Wahl des
Arbeitsplatzes etc.
Diese "Verfassung" ist vielmehr ein Vertragswerk,
a. das sich auf ein patriarchales und damit unterdrückerisches Erbe
beruft ("schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen
Überlieferungen Europas", Teil I und "In dem Bewusstsein ihres
geistig-religiösen und sittlichen Erbes", Teil II, Grundrechte-Charta). Zu
dem geistig-religiösen und sittlichen Erbe Europas gehören vor allem auch
die Ermordung von Millionen von Frauen ("Hexen"-Verbrennung"), die
Auslöschung ganzer Volksstämme in anderen Teilen der Erde, Kriege im Namen
des christlichen und des muslimischen Gottes, eine Kolonialisierung von
Völkern, die bis heute fortdauert, ein rücksichtsloses Ausbeuten von
natürlichen Ressourcen und vor allem die jahrtausendelange Unterdrückung
und Ausbeutung von Frauen. Frauen haben immer noch nicht ihre
Selbstbestimmung über ihren Körper und ihre Sexualität zurück und ihre
Arbeits-Kraft wird mit der unbezahlten Arbeit wie selbstverständlich
ausgebeutet;
b. das nicht den Schutz der Menschen und einer sozialen Gemeinschaft in
den Mittelpunkt stellt, sondern die neoliberale Wettbewerbspolitik. Die
Verfassung schreibt diese Wirtschaftsform konkret vor und macht den eigenen
Anspruch, Schwächere und Ärmere zu schützen, absurd, denn die neoliberale
Politik erzeugt diese Unterschiede gerade durch ihre entfesselte
Wettbewerbspolitik. Nicht das Prinzip einer egalitären Gesellschaft mit
einer gerechten Verteilung von Ressourcen und Erarbeitetem liegt vor,
sondern alleine die Kapitalakkumulation auf Kosten Vieler. Die Verfassung
legalisiert den Sozial-Darwinismus.
c. in dem Gewalt nicht geächtet, sondern vielmehr systematisch
organisiert wird. Die Verfassung enthält nicht etwa die Verpflichtung zum
Frieden, sondern die Verpflichtung zur Aufrüstung und Militärgewalt bis hin
zur Durchführung von sog. "Präventiv"-Kriegen zur Durchsetzung
zweifelhafter "Interessen Europas". Die systematische Organisierung von
Kriegen ist Bestandteil einer patriarchalen Ordnung.
d. das frauenfeindlich ist. Sie stellt durch die Form der Benennung
sicher, dass nach wie vor der Anteil der Frauen an EU-KommissarInnen so
gering wie möglich bleibt. Es reicht auch nicht aus, dass Frauen in Bezug
auf den Zugang zu Erwerbsarbeitsplätzen oder wegen ihres Geschlechts oder
der sexuellen Orientierung nicht diskriminiert werden dürfen. Die
vorwiegend von Frauen geleistete, unbezahlte Arbeit ist auch in der
Verfassung von 2003 kein Thema.
e. in Europa Menschen zweiter Klasse schafft. Durch die Einführung der
auch in der Verfassung verbrieften "Unionsbürgerschaft" haben Menschen in
Europa unterschiedliche Rechte. Nur wer den Pass eines der Mitgliedsländer
hat, hat das aktive und passive Wahlrecht und das Recht zur Petition sowie
Schutzrechte auch im außereuropäischen Ausland. Alle anderen Einwohnerinnen
und Einwohner der EU-Länder sind davon ausgeschlossen. Die "Festung Europa"
schottet sich umso mehr ab, je mehr Migrationsströme durch die entfesselte
Wettbewerbs- und Finanzpolitik erzeugt werden.
f. durch willkürlich festgesetzte Abstimmungsmodalitäten (z. B. bei
Asyl- und Einwanderungspolitik nach wie vor Konsensprinzip, bei
Verhandlungen und militärischen Einsätzen lediglich Mehrheitsprinzip).
Besonders bei den Abstimmungsmodalitäten wird deutlich, dass die EU rein
materialistische Wirtschaftsinteressen verfolgt..
g. die Nationalstaaten immer mehr ihrer Gestaltungsmacht enthebt. Die
Bestimmungen der im Jahr 2003 vorgelegten Verfassung führen zu einer
Entdemokratisierung.
h. das eine nachweislich schädliche Energieform -die Atomenergie - durch
ausdrückliche Übernahme des Euratom-Vertrages in die Verfassung zur
einzigen Form der Energieerzeugung erklärt, deren Förderung garantiert ist.
Wir FRAUEN stellen fest: Das Europa, dessen Schicksal bislang vorwiegend in
Händen machthungriger und skrupelloser patriarchaler Männer liegt, wollen
wir nicht. Wir wollen eine neue Struktur, die Abkehr von Nationalstaaten
und eine Politik, die sich an den Regionen Europas orientiert. Die
Forderungen aus unserer Charta der Grundrechte für Frauen in Europa müssen
verwirklicht werden. Dazu gehört es zwingend, a. A. die unbezahlte
Frauenarbeit, die Kontrolle über ihre Reproduktion und das ungleiche
Geschlechterverhältnis zu bekämpfen.
Wichtige Prinzipien müssen vor allem die Gleichwertigkeit von Vielfalt und
die gerechte Verteilung von Ressourcen und Erarbeitetem sein. Die Sicherung
der täglichen Daseinsvorsorge hat Vorrang vor dem Anspruch, der weltweit
mächtigste Wirtschaftsblock zu sein. Dazu gehört zwingend die Aufgabe bzw.
die Kündigung der WTO-Verträge (insbesondere GATS und TRIPS). Ressourcen
und Güter, die für die Daseinsvorsorge unerlässlich sind, dürfen nicht
Gegenstand von Privatisierung und Liberalisierung sein. Wasser, Erde, Luft,
Klima und nicht nachwachsende Rohstoffe sind besonders zu schützen und
müssen Verfassungsrang haben. Die Biodiversität als Erbe der Menschheit
muss erhalten werden und soll nicht exemplarisch im Archiv landen.
Die EU-Verfassung muss einen allgemeinen Artikel enthalten, der es
ermöglicht, bspw. gemäß Art. XV WTO-Übereinkommen vom WTO-Vertrag
zurückzutreten, insbesondere dann, wenn es Anzeichen gibt, dass die
Auswirkungen solcher Verträge eine weltweit und national ungerechte
Verteilung von Ressourcen und Erarbeitetem bewirken.
Gleiches gilt für zukünftige völkerrechtlich bindende Verträge.
Gemeinwohlorientierte soziale Belange sind wirtschaftlichen Interessen
übergeordnet. Die Wirtschaftspolitik national und international ist so zu
gestalten, dass es eine gerechte Verteilung von Erarbeitetem und von
lebenswichtigen Ressourcen gibt. Sollte sich Armut weiter verbreiten,
erhält die Regierung/das Parlament eine "Verwarnung" durch einen europäisch
zu wählenden "Rat" der Zivilgesellschaft. Die Steigerung von Armut ist ein
Grund für ein Misstrauensvotum mit Abwahlmöglichkeit der Regierung durch
das Volk.
Wir wollen ein Europa mit einer hohen Lebensqualität und mit einer sozialen
und rechtlichen Balance sowohl zwischen den Geschlechtern als auch zwischen
den Staaten und allen seinen Einwohnerinnen und Einwohnern, unabhängig vom
Besitz eines Passes eines der EU-Mitgliedsländer. Ein Europa, dass sich in
seiner Verfassung dem Frieden nach innen und außen verpflichtet, auf
Militäreinsätze verzichtet und das Gewalt in jeder Form ächtet und
verhindert.
Zur Lebensqualität gehört eine Verwaltung, die für Menschen arbeitet und
nicht gegen sie, die nicht zur individuellen Total-Kontrolle und
Überwachungsmaschinerie führt. Dem steht eine Vernetzung der Regionen und
eine Selbstverwaltung nicht entgegen. Vielmehr müssen eine regionale
Landwirtschaft und die Kontrolle der Bevölkerung über ihre
lebensnotwendigen Ressourcen wie Wasser, Nahrungsanbau und notwendige
Infrastruktur in ihren Händen bleiben. Sie dürfen nicht privatisiert und
liberalisiert werden.
Dazu werden u. a. Instrumente der partizipativen Demokratie benötigt;
insbesondere regionale Partizipation mittels Anhörungen, transparenten
Informationen, Volksabstimmungen usw. sind für ein soziales Miteinander
unerlässlich und machen die Demokratie lebendig. Der sog.
"Zivilgesellschaft" sind umfassende Anhörungs-, Mitsprache- und
Mitentscheidungsrechte zu garantieren. Dies muss in der EU-Verfassung
verankert sein. Die Festsetzung des Quorums und die Frist zur Einreichung
der Unterschriften bei Volksbegehren und -abstimmungen dürfen keine
unrealistischen Hürden enthalten. Die Unterschriften sind an das
Europaparlament als gesetzgebendem und obersten Organ zu übergeben.
Die Volksbegehren/-abstimmungen werden nach Geschlecht gesondert
durchgeführt. Ist die Gruppe der Frauen mit einer Dreiviertelmehrheit gegen
die Zielsetzung einer Abstimmung, ist die Abstimmung abgelehnt, auch wenn
die Gruppe der Männer mehrheitlich dafür ist. (Vetorecht der Frauen).
Europa muss aktiv darauf hinwirken, dass es einen Schuldenerlass für arme
Länder gibt, damit es zu einem fairen Handel kommen kann.
"Entwicklungspolitik" darf nicht als Entwicklungspolitik für neue Märkte
missverstanden werden.
Bildung und Bildungsinhalte dürfen sich nicht mehr an
Verwertbarkeitsprinzipien für die Wirtschaft orientieren.
Qualitätsstandards und Zertifizierungen haben einen ökonomischen
Hintergrund. Eine Bildung, die von privaten Unternehmen finanziert wird und
sich ausschließlich an Gewinn- und Verlustzahlen misst, ist nicht geeignet,
neutral zu forschen und zu lehren. Die Vermittlung von Wissen muss
unabhängig von Sponsoren bleiben.
Wichtige Verfassungsziele müssen sein:
Abschaffung der unbezahlten Arbeit
das Verbot aller kriegerischen Handlungen (insbes. sog.
"Angriffs-" bzw. "Präventivkriege")
das Verbot der Ausbeutung von Menschen, Tieren und der Natur. Dazu
gehören vor allem das Verbot gentechnischer Herstellung von Pflanzen und
anderen Lebewesen, das Verbot des Klonens menschlicher und tierischer
Lebewesen, Gentechnik im Bereich der Reproduktion sowie die Patentierung
von natürlichen Ressourcen und Lebewesen.
Bis zum Erreichen aller Ziele legt die Regierung halbjährlich dem
Europaparlament und dem Volk Rechenschaft ab.