Zwischen Küche und Minijob
Was bedeuten die Hartz IV Gesetze für Frauen?

KMV Darmstadt

 

 

Wer genau hinschaut, der wird erkennen, dass die neuen Vermittlungs- und Zumutbarkeitsregeln bewirken werden, dass wir uns auf die wirklichen Jobsucher konzentrieren. Einmal drastisch gesprochen: die Ehefrauen gutverdienender Angestellter oder Beamter akzeptieren einen Mini-Job oder müssen aus der Arbeitsvermittlung ausscheiden".

Mit diesem Zitat aus der FAZ vom 31.10.2003 hat Wirtschaftsminister Wolfgang Clement den durch die Hartz IV Gesetze eingetretenen Paradigmenwechsel klar umrissen. Er bedeutet die Rückkehr zum Familienbild der 1960er Jahre, zum Familienernährer mit der abhängigen Hausfrau, zur Aberkennung eines eigenständigen Existenzsicherungsanspruchs für Familienfrauen.

Besonders die Anrechnung von Partnereinkommen in Bedarfsgemeinschaften trifft bisherige EmpfängerInnen von Arbeitslosenhilfe hart. Ab ca. 1200 Euro gilt theoretisch für Frauen und Männer, wird aber wegen der gesellschaftlichen Ungleichheiten der Geschlechter überwiegend Frauen treffen. Arbeitslose, die kein ALG II bekommen, werden auch nicht von der Agentur für Arbeit versichert. Bei Verheirateten oder im Fall von eingetragenen Partnerschaften gibt es eine Familienversicherung für den Krankenkassenbeitrag. In einer eheähnlichen Gemeinschaft ist der/die unverheiratete arbeitslose Partner/in nicht mehr krankenversichert. Diese Härte soll durch die symbolische Zahlung von einem Cent ALG II und dadurch wieder eintretenden Versicherungschutz vermieden werden. Arbeitslose Personen ohne ALG II sind nicht rentenversichert, für sie werden von der Bundesagentur für Arbeit bei gemeldeter Arbeitslosigkeit lediglich Anrechnungszeiten für die Rente bescheinigt.

Die Altersarmut von Frauen wird beträchtlich zunehmen. Der Freibetrag zur Altersversorgung von 200 Euro pro Lebensjahr bis zum Alter von 55 Jahren ist zu niedrig und berücksichtigt die unterschiedlichen Rentenansprüche von Männern und Frauen nicht. Wenn Rentnerinnen heute eine durchschnittliche eigene gesetzliche Rente von 600 Euro (im Osten 700 Euro) haben, die Durchschnittsrenten der Männer im Schnitt aber doppelt so hoch liegen, brauchen Frauen einen höheren Ausgleich. Die niedrigen Frauenrenten sind bekanntlich das Resultat der frauenspezifischen ,Rentenfallen". Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Arbeitszeit, um ein Kind großzuziehen. Wegen fehlender öffentlicher Kinderbetreuung und zu wenigen qualifizierten Teilzeitstellen klappt danach der Wiedereinstieg oft nicht wie geplant. (Der Anspruch auf Fortbildung für Berufsrückkehrerinnen nach der Erziehungszeit wurde sowieso ersatzlos gestrichen). Dann müssen Frauen wesentlich schlechter bezahlte Stellen in Kauf nehmen. Erwerbstätige Frauen werden schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen mit gleicher Qualifikation.
Diese Ungleichheiten werden durch Hartz IV weiter verschärft.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist die Schaffung ,haushaltsnaher" Beschäftigungen, wie Kochen, Putzen, Gartenpflege, Kinder- und Altenbetreuung. Wenn in diesen Bereichen zunehmend Minijobs entstehen (die auch steuerlich subventioniert werden), werden Hauswirtschafterinnen, Altenpflegerinnen und Erzieherinnen ohne soziale Absicherung arbeiten müssen. Mit dieser Ausweitung des Niedriglohnsektors wird die ,Dienstbotengesellschaft" des 19. Jahrhunderts unter dem Vorwand einer Arbeitsmarktreform neu entstehen. Dazu passt auch das als überwunden geglaubte Leitbild: der Mann als Hauptverdiener, die Frau als mithelfende, schlecht bezahlte und sozial unabgesicherte Zusatzarbeitskraft (in der Familien-AG !) in den Zwängen einer Versorgerehe.

Durch Ein-Euro-Jobs, die von den Sozialverbänden angeboten werden sollen, steht zu befürchten, dass ebenfalls reguläre Arbeitsplätze abgebaut werden - vor allem Arbeitsplätze von Frauen.

Alleinerziehende erhalten ALG II, wenn sie regelmäßig länger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Allerdings ist jede Form von Erwerbstätigkeit zumutbar, wenn Kinder älter als drei Jahre sind und ihre Betreuung sichergestellt ist. Alleinerziehende, die ALG II beziehen, erhalten keine einmaligen Beihilfen mehr, etwa für Lernmittel. Derartigen Auslagen sollen angespart werden. Für ,unabweisbare" Anschaffungen gibt es Darlehen, die in Raten von bis zu 10% der Regelleistungen abgezahlt werden müssen. Viele Alleinerziehende bekommen keinen Unterhalt für Kinder mehr, wenn der zahlungspflichtige Elternteil (überwiegend Väter) durch den Bezug von ALG unter der Einkommensgrenze bleibt, ab der er unterhaltspflichtig ist. Auf Antrag übernehmen die Jugendämter den Unterhalt, allerdings für höchstens sechs Jahre bis zum Alter von 12 Jahren.

Durch Hartz IV wird die geschlechtsspezifische Aufteilung des Arbeitsmarktes, wie sie ohnehin besteht, weiter verfestigt und das Leisten von Erziehungs- und Pflegearbeit zur Armutsfalle. Auch Kinder- und Jugendarmut wird rasant zunehmen.

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30.04.05