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§218

„Mein Bauch gehört mir“ – Dieser Slogan der Frauenbewegung aus den 70ger Jahr ist leider noch immer hochaktuell.  Seit 150 Jahren stellt der Paragraf 218 Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Seit Einführung wird er von feministischem Widerstand begleitet und gehört ersatzlos gestrichen.

Für ein selbstbestimmes Leben

Jede Frau hat das Recht, über ihren Körper selbst zu bestimmen – ohne staatliche Bevormundung. Dazu gehört auch, eine ungewollte Schwangerschaft beenden zu können. Keine Frau darf dazu gezwungen werden, eine Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzuführen! Es ist ihr Körper und ihr Leben. Und jedes Kind hat das Recht, erwünscht zu sein. Der §218 ist ein Relikt aus religiös patriarchalen Strukturen, in der Männer Frauen als ihren Besitz betrachteten und vor allem ihre Fähigkeit zu Gebären, reglementierten. Er entmündigt Frauen und greift massiv in das Gestaltungsrecht ihres Lebens ein. Könnten Männer gebären, wäre Abtreibung ein Grundrecht.

Gesetzliche Regelung in der BRD

Heute ist ein Abbruch nach einer Vergewaltigung oder aufgrund medizinischer Risiken straffrei. Als selbstbestimmte Entscheidung kann ihn eine Frau in den ersten 12 Wochen nur nach Beratung durch eine/einen Ärzt:in durchführen lassen. Trotzdem gilt er als rechtswidrig, bleibt aber straffrei. 
Wir wissen: Auch wenn Schwangerschaftsabrüche  verboten sind, finden sie statt. Verzweifelten Frauen müssen illegal abtreiben lassen (z.B. bei sogenannte „Engelsmacherinnen“) oder gehen ins Ausland. Das ist mit hohen gesundheitlichen Risiken und/oder Kosten verbunden. 

Schutz, Aufklärung und Unterstützung

Unser Ziel ist es, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Dazu gehören Projekte der Gewaltprävention und der Aufklärung. Verhütungsmittel sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern, dass Beratungsstellen Schwangere bei Bedarf wertfrei über verschiedene Möglichkeiten informieren und bei ihrer Entscheidung – wie auch immer sie aussehen mag – unterstützen.  
Die medizinischen Versorgungssituation wird zunehmend kritischer, da immer weniger ÄrztInnen und Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies führt dazu, dass die betroffenen Frauen teilweise Wege von 100 oder 200 km zu einer Praxis oder Klink zurückgelegen müssen. Wir fordern, dass die Bundesländer endlich  die ausreichende Versorgung sicherstellen, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind. Abtreibungsmethoden müssen Bestandteil der medizinischen Ausbildung sein.

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