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Schutz vor sexualisierter Gewalt

In keinem Land der Welt sind Frauen vor geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sicher. Sexualisierte Gewalt vollzieht sich nicht am Rande, sondern in der Mitte der Gesellschaft; sie ist eine alltägliche Erfahrung von Frauen und Kindern und Teil des patriarchalen Gesellschaftssystems; sie betrifft Frauen aus allen Alters- und Berufsgruppen und in allen sozialen Schichten.

Sexuelle Gewalt hat unterschiedliche Ausdrucksformen wie Vergewaltigung, Misshandlung, Zwangsprostitution sowie aufgenötigte Handlungen innerhalb privater, öffentlicher und beruflicher Lebenszusammenhänge. Sie bedroht die psychische und physische Integrität der Frauen und verletzt damit das Menschenrecht auf Unversehrtheit der Person. Zu oft enden diese schweren Formen patriarchaler Gewalt tödlich. 

Verharmlosender Sprachgebrauch

Sprachgebrauch und Begriffe, die im Zusammenhang mit Delikten sexualisierter Gewalt verwendet werden, sind oft irreführend und verharmlosend: Der Ausdruck „Kinderpornographie“ verschleiert dass es sich um Vergewaltigungen, Folterungen und Morden an Kindern handelt, die tatsächlich stattgefunden haben. Immer noch werden Tötungen von Frauen verharmlost, indem sie als „Familiendrama“ oder „Beziehungstat“ bezeichnet werden. 

Wir verlangen von allen Medien eine Sprache und Begrifflichkeit, die der tatsächlichen Situation der Überlebenden und der Angehörigen der Toten gerecht wird. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und die Tötung von Frauen müssen als das bezeichnet werden, was sie sind: Femizide – die Tötung von Frauen durch Männer, weil sie Frauen sind.

Reform des Strafrechts

Wir möchten ein Strafrecht, in dem es nicht darum geht, den Fortbestand der patriarchalen Ordnung zu gewährleisten, sondern ein gewaltfreies Leben für Frauen und Kinder zu gewährleisten.  Es kann nicht sein, dass Eigentumsdelikte härter bestraft werden als Gewalt, die ausgeübt wird um Frauen zu demütigen und erniedrigen. Wir möchten, dass die Rechte von Frauen und Kindern auf körperliche und seelische Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung besser geschützt werden als Sachwerte. 

Schutz und Zufluchtsmöglichkeiten

Wir benötigen ein flächendeckendes Angebot an autonomen Frauenhäusern, die ohne inhaltliche Auflagen finanziell abgesichert sind. Dazu gehören auch Zufluchtsstätten wie Mädchenhäuser und Kinderschutzhäuser. Opfern sexueller Gewalt muss die Nutzung eines breiten Hilfsangebotes ermöglicht werden. 

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