Zum Hauptinhalt springen

Wir brauchen kein Gesinnungsstrafrecht – weg mit dem §129StGB!

Der § 129 StGB wird genutzt, um die AktivistInnen der letzten Generation als kriminelle Vereinigung verfolgen zu können. Damit stehen sie leider in einer langen Tradition: Schon in den 80-ger Jahren wurde dieser Paragraf auf Protestierende gegen die Wiederbewaffnung und die atomare Aufrüstung angewendet. Auch gegen Frauen, die sich für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzten, wurde wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. 

§129 StGB wird eingesetzt, wenn den Herrschenden Proteste missfallen. Werden AktivistInnen als Teil „einer kriminellen Vereinigung“ bezichtigt, hat das weitreichende Konsequenzen: Allein die Zughörigkeit dazu ist strafbar, ohne dass den AktivistInnen verbotene Handlungen nachgewiesen werden müssen. Protestaktionen können als strafbare Taten bezeichnet werden und PolizistInnen können mit gezogenen Waffen nachts vor Betten stehen. Die Mitgliedschaft in einer sogenannten „kriminellen“ Vereinigung zu unterstellen reicht aus, um AktivistInnen mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen.

Der § 129 StGB dient vor allem zur Einschüchterung und zum Ausforschen von KritikerInnen und – wie inzwischen bekannt ist – auch der Presse. Er wird offensichtlich angewendet, wenn eine Bewegung Aufmerksamkeit und Erfolge erzielt.

Für die Verfolgung von Straftaten benötigt man keinen §129 – es gibt dafür ausreichend gesetzliche Grundlagen. Der §129 ist ein politischer Verunglimpfungs- Paragraph – er gehört abgeschafft.

Weitere Artikel zum Thema

Männernetzwerke dominieren unsere Mobilitätspolitik

Noch immer bestimmen Automobilindustrie und Straßenbaugesellschaften die Mobilitätspolitik. Hierbei handelt es sich um altertümlich anmutende Männernetzwerke.  Es ist schon sehr lange bekannt, dass Frauen anders mobil sind als Männer: Noch immer sind es häufiger Frauen, die Kinderwägen schieben. Auf ihren Wegen zur Arbeit, KiTa und Supermarkt bevorzugen sie die Verkehrsmittel Fahrrad oder Bus. Trotzdem sind

Verfassungsbeschwerde gegen deutsches Prostitutionsgesetz

Britta Zangen hat im Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz und gegen das Prostitutionsschutzgesetz eingelegt, weil die Würde jeder Frau durch Prostitution auf eklatante Weise verletzt wird (siehe Art. 1 Abs. 1 GG). Deutschland ist seit der Gesetzesänderung 2002 das europäische Land für Prostitution geworden, mit einem Jahresumsatz von geschätzten 15 Md.

Sichtbarkeit von Lesben

Ein wesentliches Unterdrückungsinstrument des Patriarchats ist die Zwangsheterosexualität. Noch immer werden Lesben häufig diffamiert und stigmatisiert. Viele Lesben ziehen es deswegen vor, ihre Lebensweise zu verheimlichen. Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich dafür ein, dass lesbische Lebensweisen sichtbar gemacht werden: Im Bildungsbereich, in allen Medien, in der Politik sowie in allen anderen Lebensbereichen müssen

Parteitag der Feministischen Partei DIE FRAUEN

Presseinformation vom 25.03.2023

Vom 1. bis 2. April 2023 findet die Bundesmitfrauenversammlung (Parteitag) der Feministischen Partei DIE FRAUEN in Würzburg statt.

Schwerpunkt wird die Erstellung der Kandidatinnenliste für die Europawahl 2024 sein. Die Veranstaltung ist öffentlich; Interessentinnen sind herzlich willkommen.