Britta Zangen hat im Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz und gegen das Prostitutionsschutzgesetz eingelegt, weil die Würde jeder Frau durch Prostitution auf eklatante Weise verletzt wird (siehe Art. 1 Abs. 1 GG).
Deutschland ist seit der Gesetzesänderung 2002 das europäische Land für Prostitution geworden, mit einem Jahresumsatz von geschätzten 15 Md. für die organisierte Kriminalität. Zahlreiche Stellungnahmen der EU, Erfahrungsberichte Betroffener und wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass das deutsche Gesetz die Ausbeutung Abertausender Frauen begünstigt.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN unterstützt die Verfassungsbeschwerde. Solltet Ihr das ebenfalls tun wollen, so findet Ihr hier die Möglichkeit dazu: https://www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-prostitutionsgesetz
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