Zum Hauptinhalt springen

Mieter:innen schützen, nicht Konzerne! Grundgesetz verteidigen!

Die Bundesregierung will Wohnkonzerne vor dem Grundgesetz schützen. Sie greift dazu Art 15 an und stellt sich damit offen auf die Seite von Finanz- und Immobilienkonzernen statt auf die der Mieter:innen. Sie tritt den sozialen Kern des Grundgesetzes mit Füßen. Denn Art. 14 ist eindeutig: Eigentum verpflichtet — und wenn diese Verpflichtung beim Grundbedürfnis Wohnen seit Jahren missachtet wird, dann ist Art. 15 ein notwendiges verfassungsmäßiges Mittel.

Wer Art. 15 blockiert, schützt Profite auf Kosten von Verdrängung, Mietenarmut und Wohnungslosigkeit. Vergesellschaftung von Wohnraum ist die überfällige Antwort auf einen Wohnungsmarkt, der für viele längst zur sozialen Katastrophe geworden ist. Insbesondere sind alleinsorgende Frauen und Frauen, die sich von gewalttätigen Partnern trennen, von dieser Katastrophe betroffen.

Wir wenden uns gegen dieses perfide Vorgehen der Bundesregierung und fordern die Berliner Regierung auf, endlich die Forderung des erfolgreichen Volksentscheids von 2021 (Deutsche Wohnen & Co enteignen) umzusetzen. 

Weitere Artikel zum Thema

Mehr als nur ein Tag im Jahr!

Unsere Forderungen zum Muttertag

Rojava muss geschützt werden

Wir protestieren gegen die Offensive auf Rojava (Nordostsyrien) und fordern schnelles Eingreifen: Die Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und Medikamenten muss sofort sichergestellt werden. Besonders Frauen und Mädchen sind bedroht vom IS, der sie entführen, vergewaltigen und versklaven könnte. Das von Frauen aufgebaute Gesellschaftsmodell ist weltweit ein Gewinn für Frauenrechte und wurde im Kampf gegen den

Stellungnahme zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes

Die Feministische Partei DIE FRAUEN bezieht Stellung zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes, zum Rechtsgutachten zur sogenannten Freiwilligkeit in der Prostitution und zur eingesetzten Experten-Kommission durch das BMBFSFJ. Wir legen offen, warum die Evaluation wissenschaftlich mangelhaft ist, zentrale Schutzfragen ausblendet und politische Schlussfolgerungen vorwegnimmt. Besonders alarmierend ist die Zusammensetzung der Kommission: Ohne Aussteigerinnen, ohne Ergebnisoffenheit und mit klarer Vorfestlegung gegen das Nordische Modell droht sie zum Feigenblatt einer gescheiterten Prostitutionspolitik zu werden. Unsere Analyse macht deutlich: Der Status quo schützt Profiteure – nicht Frauen. Es braucht endlich eine politische Wende.

Für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs blockiert die ukrainische Regierung die Ausreise von Männern zwischen 18 und 60 . Nur mit Sondergenehmigung dürfen sie das Land verlassen. Diese Praxis verletzt das Menschenrecht auf Freizügigkeit.  Ausreise von jungen Männern seit August 2025 möglich Seit August 2025 können zumindest 18- bis 22-Jährige ausreisen, was zahlreiche Männer, darunter Kriegsdienstverweigerer,