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Stellungnahme zum Self-ID-Gesetz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz haben ein „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ erstellt. Entschieden wurde über diesen Entwurf, der auch Self-ID-Gesetz bezeichnet wird, noch nicht (Stand Anfang 2024).

Gegen die Diskriminierung von LGBT
Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für die Überwindung von Geschlechterstereotypen ein. Unser Ziel ist eine feministische Gesellschaft ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Jede Person sollte, unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht („sex“) oder der damit zugewiesenen Geschlechterrolle („gender“) leben, sich wohlfühlen und alle gesellschaftlichen Möglichkeiten haben.

Änderung des bisherigen Transsexuellengesetzes
Das bisherige Transsexuellengesetz bedarf dringend einer Überarbeitung. So wurde es auch vom Bundesverfassungsgericht festgelegt.

Menschen, die eine Dysphorie im Hinblick auf ihre angeborenen Geschlechtsmerkmale aufweisen, dürfen keinen entwürdigenden Verfahren ausgesetzt werden. Sie sollen Anspruch auf Beratung erhalten, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert, und die gewünschte Unterstützung und Hilfe erhalten. Dahingehend muss das Gesetz geändert werden.

Keine Änderung des Personenstandrechts
Eine Änderung des Personenstandsrechtes, wie es im geplanten Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen ist, lehnen wir hingegen ab. Denn: Die Bedürfnisse von trans- und intersexuellen Menschen werden in diesem Gesetz nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.

Auch Transfrauen und -Männer sprechen sich gegen die geplante Änderung des Personenstandsgesetzes aus. Hier ein Zitat von einem Transmann: „Ich bin gegen das Selbstbestimmungsgesetz, weil der Verzicht auf jeglichen Nachweis, ob jemand trans oder inter ist, kein Vertrauen in die Ergebnisse des Gesetzes schafft. Für Transpersonen beschädigt das die bisher vorhandene Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung.“

Rechtliche Bedenken
Juristinnen äußern zudem rechtliche Bedenken: So führt die Abschaffung des Begriffs „biologisches Geschlecht“ zu Rechtsunsicherheiten und -Widersprüchen.
Laut Grundgesetz sind „Männer und Frauen gleichberechtigt“. Dabei wird von einem biologischen Geschlecht ausgegangen.

Das Selbstbestimmungsgesetz sieht eine Beliebigkeit bei der Geschlechtszuordnung vor. Dies kann bewirken, dass eine Unterdrückung aufgrund des Geschlechts nicht mehr festgestellt werden kann und folglich nicht mehr anerkannt wird. Somit drohen negative Folgen für die Unterstützung von Frauen und Mädchen, der Finanzierung von diesbezüglichen Projekten sowie der Gleichstellungsarbeit.

Weitere Bedenken sind z.B: Eingriff in das Elternrecht, Missbrauchsmöglichkeiten, fehlender Schutz von Kindern und Jugendlichen

Zusammenfassend
Es ist ein gesellschaftlicher Wandel nötig, um stereotype Geschlechterrollen aufzubrechen. Dafür stehen wir ein. Das Self-ID-Gesetz halten wir diesbezüglich für ungeeignet und sprechen uns für eine Überarbeitung des bestehenden Transsexuellengesetzes aus.

Uns ist bewusst, dass es zu dem Thema unterschiedliche Meinungen gibt. Wir möchten mit anderen Feministinnen konstruktiv darüber diskutieren und uns in unserer Vielseitigkeit respektieren.

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