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Herzlich Willkommen

bei der Feministischen Partei DIE FRAUEN!

Feministische Partei DIE FRAUEN lehnt Selbstbestimmungsgesetz ab

Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich seit jeher für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung beider Geschlechter, einschließlich der Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ein.

In diesem Sinne lehnen wir den Beschluss des Bundestages zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)” entschieden ab.

Das SBGG reproduziert patriarchale Strukturen und verstärkt bestehende Geschlechtsrollen-Stereotype. Statt Selbstbestimmung und Vielfalt zu fördern, schränkt das Gesetz die Rechte und Autonomie von Frauen ein. Auch demokratische Prinzipien wie die Meinungsfreiheit werden bedroht.

Wir fordern eine umfassende Überarbeitung des Gesetzesrahmens, die die verschiedenen Bedürfnisse aller betroffenen Gruppen berücksichtigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN ruft dazu auf, die von verschiedenen Organisationen geplante Klage gegen das SBGG zu unterstützen und für eine Gesetzgebung einzutreten, die die grundgesetzlich versicherten Rechte der weiblichen Mehrheit der Bevölkerung respektiert.

Liebe FeministInnen, liebe UnterstützerInnen

vielen, vielen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben, bei der Wahl zu dem europäischen Parlament im Juni 2024 zugelassen zu werden! Leider haben wir dieses Ziel verfehlt, da es uns nicht gelungen ist, die nötige Anzahl an Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Wir werden also nicht bei der Europawahl antreten können.

Es hat uns sehr motiviert und gefreut, dass auch Frauen außerhalb der Partei für uns Unterschriften gesammelt und uns anderweitig unterstützt haben!  Denn nach wie vor halten wir einen starken Feminismus und eine feministische Partei für sehr wichtig. Auch zukünftig werden wir daher versuchen, an Wahlen teilzunehmen.

Wir freuen uns über Kommentare und Rückmeldungen an folgende E-Mail-Adresse: bag_eu-wahl2024@feministischepartei.de 

Frauenorganisationen informieren UN Frauenrechtskommission über besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland

Die Feministische Partei DIE FRAUEN ist eine von zahlreichen Frauenorganisationen und -initiativen, die das eingereichte Dokument unterzeichnet haben. Es macht die UN auf gegenwärtig besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland aufmerksam, die gegen ratifizierte Konventionen verstoßen. Die Dokumentation konzentriert sich auf die Themenbereiche ‚geplantes Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)‘ und ‚Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG‘. Die Unterlagen wurden Ende Januar 2024 bei der UN-Frauenrechtskommission und der UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem eingereicht.

Gemäß den Regularien der Vereinten Nationen wird die Bundesregierung Deutschlands über den Eingang des Dokuments informiert. Sie hat sechs Monate Zeit gegenüber der UN zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Nein zum Digitalzwang

Die zunehmende Digitalisierung macht es in vielen Lebensbereichen immer schwieriger, ohne Smartphone und Internet teilzunehmen. Ob Packstationen, Leihfahrzeuge, Speisekarten, Arzttermine- viele Dienste basieren heutzutage auf die Nutzung eines Smartphones. Nicht nur alte und arme Menschen werden durch Digitalisierung ausgeschlossen, sondern auch diejenigen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht dem Digitalzwang unterwerfen wollen.

Wir meinen: Private und öffentliche Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie auch Menschen Zugang bieten, die nicht online sind oder sein wollen. Das Recht auf ein analoges Leben ohne strukturelle Nachteile gehört zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft – auch wenn dies nicht mit den Interessen einer mächtigen Digital-Lobby übereinstimmt.

Männernetzwerke dominieren unsere Mobilitätspolitik

Noch immer bestimmen Automobilindustrie und Straßenbaugesellschaften die Mobilitätspolitik. Hierbei handelt es sich um altertümlich anmutende Männernetzwerke. 

Es ist schon sehr lange bekannt, dass Frauen anders mobil sind als Männer: Noch immer sind es häufiger Frauen, die Kinderwägen schieben. Auf ihren Wegen zur Arbeit, KiTa und Supermarkt bevorzugen sie die Verkehrsmittel Fahrrad oder Bus. Trotzdem sind unsere Städte und Straßen überwiegend auf den Autoverkehr ausgerichtet.

Wer wissen will, wer dafür verantwortlich ist, dass unsere Verkehrspolitik immer noch dem technokratischen Diktat der autogerechten Stadt anhängt, kann eine Antwort hier finden: In der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., FGSV. Der Frauenanteil in diesem nahezu unbekannten, aber verkehrspolitisch bedeutsamen Gremium beträgt lediglich 13%! 

Diese Institution ist weder demokratisch legitimiert, noch ist sie Willens oder in der Lage, sich der dringend nötigen Mobilitätswende zu öffnen. Das ist wenig verwunderlich, denn Ihre Akteure kommen aus der Straßenbau- und Automobilindustrie. Trotzdem liefert sie mit ihren Regelwerken den Ministerien die Vorgaben für Straßen- und Stadtplanung. Die FGSV bestimmt beispielsweise, wie lange eine Fußgängerampel grün zeigt. Wir wissen: die Grünphasen sind oft so kurz, dass nichtnur mobilitätseingeschränkte Menschen auf dem Mittelstreifen anhalten müssen.

Schon bei ihrer Gründung 1924 als „Studiengesellschaft für den Automobilstraßenbau“ (STUFA) war die Förderung des Autoverkehrs zentrales Ziel. Mit der offiziellen Einbindung in den nationalsozialistischen Machtapparat wurde sie in die „Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen“ (FGS) umgewandelt und diente willig dem faschistischen Kriegsregime. Nach Kriegsende und Auflösung durch die USA wurde sie neu gegründet. Im Jahr 1983 erhielt sie ihren heutigen Namen: „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ (FGSV). Jedoch hat sich in ihrer Ausrichtung und Mitgliederstruktur wenig geändert. Sie stemmt sich bis heute gegen die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, gegen die angemessene Beteiligung von Frauen und gegen Maßnahmen zur Mobilitätswende. Trotzdem ist sie die maßgebliche Institution, die mit ihren technischen Regelwerken bis heute die autozentrierte Verkehrsplanung entscheidend prägt.

Wir von der feministischen Partei DIE FRAUEN wünschen uns hingegen eine Verkehrspolitik, die Fahrradwege und den ÖPNV stärken. Sie ist ökologisch sinnvoll und führt zu lebenswerten Städten.

Statistik zum Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern: https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Verkehr/Mobilitaet-Frauen-Maenner.html

Verfassungsbeschwerde gegen deutsches Prostitutionsgesetz

Britta Zangen hat im Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz und gegen das Prostitutionsschutzgesetz eingelegt, weil die Würde jeder Frau durch Prostitution auf eklatante Weise verletzt wird (siehe Art. 1 Abs. 1 GG).

Deutschland ist seit der Gesetzesänderung 2002 das europäische Land für Prostitution geworden, mit einem Jahresumsatz von geschätzten 15 Md. für die organisierte Kriminalität. Zahlreiche Stellungnahmen der EU, Erfahrungsberichte Betroffener und wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass das deutsche Gesetz die Ausbeutung Abertausender Frauen begünstigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN unterstützt die Verfassungsbeschwerde. Solltet Ihr das ebenfalls tun wollen, so findet Ihr hier die Möglichkeit dazu: https://www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-prostitutionsgesetz

Wir brauchen kein Gesinnungsstrafrecht – weg mit dem §129StGB!

Der § 129 StGB wird genutzt, um die AktivistInnen der letzten Generation als kriminelle Vereinigung verfolgen zu können. Damit stehen sie leider in einer langen Tradition: Schon in den 80-ger Jahren wurde dieser Paragraf auf Protestierende gegen die Wiederbewaffnung und die atomare Aufrüstung angewendet. Auch gegen Frauen, die sich für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzten, wurde wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. 

§129 StGB wird eingesetzt, wenn den Herrschenden Proteste missfallen. Werden AktivistInnen als Teil „einer kriminellen Vereinigung“ bezichtigt, hat das weitreichende Konsequenzen: Allein die Zughörigkeit dazu ist strafbar, ohne dass den AktivistInnen verbotene Handlungen nachgewiesen werden müssen. Protestaktionen können als strafbare Taten bezeichnet werden und PolizistInnen können mit gezogenen Waffen nachts vor Betten stehen. Die Mitgliedschaft in einer sogenannten „kriminellen“ Vereinigung zu unterstellen reicht aus, um AktivistInnen mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen.

Der § 129 StGB dient vor allem zur Einschüchterung und zum Ausforschen von KritikerInnen und – wie inzwischen bekannt ist – auch der Presse. Er wird offensichtlich angewendet, wenn eine Bewegung Aufmerksamkeit und Erfolge erzielt.

Für die Verfolgung von Straftaten benötigt man keinen §129 – es gibt dafür ausreichend gesetzliche Grundlagen. Der §129 ist ein politischer Verunglimpfungs- Paragraph – er gehört abgeschafft.

Sichtbarkeit von Lesben

Ein wesentliches Unterdrückungsinstrument des Patriarchats ist die Zwangsheterosexualität. Noch immer werden Lesben häufig diffamiert und stigmatisiert. Viele Lesben ziehen es deswegen vor, ihre Lebensweise zu verheimlichen.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich dafür ein, dass lesbische Lebensweisen sichtbar gemacht werden: Im Bildungsbereich, in allen Medien, in der Politik sowie in allen anderen Lebensbereichen müssen sie ebenso selbstverständlich vorkommen wie die heterosexuelle Lebensweise.

Wir möchten Mädchen darin bestärken, ihre Lebenskonzepte frei von Rollenklischees und heteronormativen Vorgaben zu entwickeln. Entsprechenden Konflikten, die während der jugendlichen Identitätsfindung entstehen, mit dem Konzept „trans“ als vermeintlichem Ausweg zu begegnen, lehnen wir ab.