Zum Hauptinhalt springen

Herzlich Willkommen

bei der Feministischen Partei DIE FRAUEN!

Männernetzwerke dominieren unsere Mobilitätspolitik

Noch immer bestimmen Automobilindustrie und Straßenbaugesellschaften die Mobilitätspolitik. Hierbei handelt es sich um altertümlich anmutende Männernetzwerke. 

Es ist schon sehr lange bekannt, dass Frauen anders mobil sind als Männer: Noch immer sind es häufiger Frauen, die Kinderwägen schieben. Auf ihren Wegen zur Arbeit, KiTa und Supermarkt bevorzugen sie die Verkehrsmittel Fahrrad oder Bus. Trotzdem sind unsere Städte und Straßen überwiegend auf den Autoverkehr ausgerichtet.

Wer wissen will, wer dafür verantwortlich ist, dass unsere Verkehrspolitik immer noch dem technokratischen Diktat der autogerechten Stadt anhängt, kann eine Antwort hier finden: In der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., FGSV. Der Frauenanteil in diesem nahezu unbekannten, aber verkehrspolitisch bedeutsamen Gremium beträgt lediglich 13%! 

Diese Institution ist weder demokratisch legitimiert, noch ist sie Willens oder in der Lage, sich der dringend nötigen Mobilitätswende zu öffnen. Das ist wenig verwunderlich, denn Ihre Akteure kommen aus der Straßenbau- und Automobilindustrie. Trotzdem liefert sie mit ihren Regelwerken den Ministerien die Vorgaben für Straßen- und Stadtplanung. Die FGSV bestimmt beispielsweise, wie lange eine Fußgängerampel grün zeigt. Wir wissen: die Grünphasen sind oft so kurz, dass nichtnur mobilitätseingeschränkte Menschen auf dem Mittelstreifen anhalten müssen.

Schon bei ihrer Gründung 1924 als „Studiengesellschaft für den Automobilstraßenbau“ (STUFA) war die Förderung des Autoverkehrs zentrales Ziel. Mit der offiziellen Einbindung in den nationalsozialistischen Machtapparat wurde sie in die „Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen“ (FGS) umgewandelt und diente willig dem faschistischen Kriegsregime. Nach Kriegsende und Auflösung durch die USA wurde sie neu gegründet. Im Jahr 1983 erhielt sie ihren heutigen Namen: „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ (FGSV). Jedoch hat sich in ihrer Ausrichtung und Mitgliederstruktur wenig geändert. Sie stemmt sich bis heute gegen die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, gegen die angemessene Beteiligung von Frauen und gegen Maßnahmen zur Mobilitätswende. Trotzdem ist sie die maßgebliche Institution, die mit ihren technischen Regelwerken bis heute die autozentrierte Verkehrsplanung entscheidend prägt.

Wir von der feministischen Partei DIE FRAUEN wünschen uns hingegen eine Verkehrspolitik, die Fahrradwege und den ÖPNV stärken. Sie ist ökologisch sinnvoll und führt zu lebenswerten Städten.

Statistik zum Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern: https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Verkehr/Mobilitaet-Frauen-Maenner.html

Verfassungsbeschwerde gegen deutsches Prostitutionsgesetz

Britta Zangen hat im Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz und gegen das Prostitutionsschutzgesetz eingelegt, weil die Würde jeder Frau durch Prostitution auf eklatante Weise verletzt wird (siehe Art. 1 Abs. 1 GG).

Deutschland ist seit der Gesetzesänderung 2002 das europäische Land für Prostitution geworden, mit einem Jahresumsatz von geschätzten 15 Md. für die organisierte Kriminalität. Zahlreiche Stellungnahmen der EU, Erfahrungsberichte Betroffener und wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass das deutsche Gesetz die Ausbeutung Abertausender Frauen begünstigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN unterstützt die Verfassungsbeschwerde. Solltet Ihr das ebenfalls tun wollen, so findet Ihr hier die Möglichkeit dazu: https://www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-prostitutionsgesetz

Wir brauchen kein Gesinnungsstrafrecht – weg mit dem §129StGB!

Der § 129 StGB wird genutzt, um die AktivistInnen der letzten Generation als kriminelle Vereinigung verfolgen zu können. Damit stehen sie leider in einer langen Tradition: Schon in den 80-ger Jahren wurde dieser Paragraf auf Protestierende gegen die Wiederbewaffnung und die atomare Aufrüstung angewendet. Auch gegen Frauen, die sich für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzten, wurde wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. 

§129 StGB wird eingesetzt, wenn den Herrschenden Proteste missfallen. Werden AktivistInnen als Teil „einer kriminellen Vereinigung“ bezichtigt, hat das weitreichende Konsequenzen: Allein die Zughörigkeit dazu ist strafbar, ohne dass den AktivistInnen verbotene Handlungen nachgewiesen werden müssen. Protestaktionen können als strafbare Taten bezeichnet werden und PolizistInnen können mit gezogenen Waffen nachts vor Betten stehen. Die Mitgliedschaft in einer sogenannten „kriminellen“ Vereinigung zu unterstellen reicht aus, um AktivistInnen mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen.

Der § 129 StGB dient vor allem zur Einschüchterung und zum Ausforschen von KritikerInnen und – wie inzwischen bekannt ist – auch der Presse. Er wird offensichtlich angewendet, wenn eine Bewegung Aufmerksamkeit und Erfolge erzielt.

Für die Verfolgung von Straftaten benötigt man keinen §129 – es gibt dafür ausreichend gesetzliche Grundlagen. Der §129 ist ein politischer Verunglimpfungs- Paragraph – er gehört abgeschafft.

Sichtbarkeit von Lesben

Ein wesentliches Unterdrückungsinstrument des Patriarchats ist die Zwangsheterosexualität. Noch immer werden Lesben häufig diffamiert und stigmatisiert. Viele Lesben ziehen es deswegen vor, ihre Lebensweise zu verheimlichen.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich dafür ein, dass lesbische Lebensweisen sichtbar gemacht werden: Im Bildungsbereich, in allen Medien, in der Politik sowie in allen anderen Lebensbereichen müssen sie ebenso selbstverständlich vorkommen wie die heterosexuelle Lebensweise.

Wir möchten Mädchen darin bestärken, ihre Lebenskonzepte frei von Rollenklischees und heteronormativen Vorgaben zu entwickeln. Entsprechenden Konflikten, die während der jugendlichen Identitätsfindung entstehen, mit dem Konzept „trans“ als vermeintlichem Ausweg zu begegnen, lehnen wir ab.