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Herzlich Willkommen

bei der Feministischen Partei DIE FRAUEN!

Wir protestieren gegen die Verurteilung der Menschenrechts- und Friedensaktivistin Olga Karach

Die Menschenrechts- und Friedensaktivistin Olga Karach wurde von der belarussischen Justiz in Abwesenheit wegen ihrer Menschenrechtsarbeit zu 12 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 170.000 € verurteilt. Sie war angeklagt wegen „Verschwörung zur Machtergreifung durch verfassungswidrige Mittel“, „Förderung extremistischer Aktivitäten“, und „Diskreditierung der Republik Belarus“. Gemeinsam mit ihr wurden auch Veranika Tsepkala, Yauhen Vilski, Anatoli Kotau und Vadzim Dzmitrenak zu je 12 Jahren Haft und hohen Geldstrafen verurteilt.

Olga Karatch leitet das Internationale Zentrums für Bürgerinitiativen Unser Haus (Nash Dom) und ist Mitglied im Vorstand des Europäischen Büros für Kriegsdienstve (EBCO). 

Wir teilen die Sorge mehrerer internationaler Friedensorganisationen um Olga Karach und ihrer  Organisation Nash Dom, die als Teil des Netzwerkes #ObjectWarCampaign KriegsgegnerInnen und KriegsdienstverweigerInnen in Belarus unterstützt. 

Die Entscheidung des Gerichts bedroht auch die Sicherheit weiterer FriedensaktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen aus Belarus. Die UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtslage in Belarus betonte ebenfalls in ihrem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat diese besorgniserregende Situation.

Feministin sein heißt gegen Rechts sein!

Wir sind bestürzt vom Rechtsruck, der sich in den jüngsten Wahlergebnissen niedergeschlagen hat, und darüber, dass das Thema Klimaschutz so einen geringen Stellenwert für die WählerInnen eingenommen hatte – was sich vor allem im Absturz der Grünen zeigt. Doch interpretiert man das schlechte Wahlergebnis der Grünen auch als Reaktion auf die zunehmend frauenfeindliche Ausrichtung innerhalb der Regierungsgrünen (Befürwortung von Selbstbestimmungsgesetz, Prostitution, Leihmutterschaft und Eizellenspende), so erhalten die Grünen hier durchaus eine passende frauenpolitische Quittung. Dazu kommt, dass etliche Feministinnen die grüne Kriegspolitik nicht mehr mittragen möchten.

Um eine Friedensidee von Europa voranzubringen, genügt es jedoch nicht, sich gegen die Dämonisierung Putins einzusetzen und den ökologisch unsinnigen Fracking-Gaseinkauf in Katar zu kritisieren –  Forderungen, mit denen AfD und BSW scheinbar gepunktet haben. Manche Frauen glauben, dass die AfD ihre Interessen vertreten könnte – dabei baut die AfD hauptsächlich darauf, Ängste zu schüren und Hass auf die bestehendeBundesregierung aufzubauen. 

Wir fragen uns: Was können Feministinnen dagegen setzen?

Wir werden uns weiter intensiv damit befassen, wie sich Feministinnen besser organisieren können, um nicht rechten Angstmachern auf den Leim zu gehen, sondern sich gemeinsam positionieren zu können – jenseits von Rassismus, Kriegslogik und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Ein starker Feminismus ist die Zukunft! 

Wir freuen uns auf euer Mitmachen, auf eure Kommentare, Anregungen, Meinungen! Wenn ihr euch beteiligen möchtet, meldet euch unter: feminismusaktiv@feministischepartei.de

Brief an den Deutschen Frauenrat zum Thema „Selbstbestimmungsgesetz“

Sehr geehrter Vorstand des Deutschen Frauenrats,

die Feministische Partei DIE FRAUEN ist als DF-Mitgliedsverband stark irritiert darüber, dass die Vertreterin des Deutschen Frauenrats bei der Anhörung zum Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes am 28.11.2023 im Bundestag davon sprach, dass der DF „gemeinsam mit seinen rund 60 Mitgliedsorganisationen“ der Überzeugung sei, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz „menschenrechtlich geboten und ein Gewinn für die ganze Gesellschaft“ sei. (https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/973786-973786; DF Beginn Minute 38.50)

Davon kann bezüglich der Feministischen Partei DIE FRAUEN keine Rede sein. Wir sind vorher nicht gefragt worden, ob wir dieser Stellungnahme zustimmen und haben damals unsere Stellungnahme zum SBGG-Entwurf direkt beim Bundestag eingereicht: https://www.bundestag.de/resource/blob/977496/5071ad104b9dbab9e39a06459cfcfb24/20-13-77y.pdf

Unsere Delegierte bei der DF-Mitgliederversammlung 2022 hat sich in der Diskussion zu diesem Thema zu Wort gemeldet, unsere Ablehnung des geplanten Gesetzes deutlich gemacht und – nicht als einzige Delegierte –gegen die Beschlussvorlage 2022 gestimmt. https://www.frauenrat.de/transsexuellengesetz-abschaffen-und-durch-ein-recht-auf-selbstbestimmung-ersetzen/

Wir wissen, dass unsere Position keine Mehrheit innerhalb des DF hat, aber auch eine Minderheitenposition sollte im Deutschen Frauenrat zur Kenntnis genommen und erwähnt werden. Insbesondere, da das Thema innerhalb des DF und der Frauenbewegung äußerst umstrittenen ist, sollte deutlich gemacht werden, dass NICHT alle rund 60 Mitgliedsorganisationen dieselbe Position vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Werner

Bundessprecherin

Feministische Partei DIE FRAUEN lehnt Selbstbestimmungsgesetz ab

Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich seit jeher für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung beider Geschlechter, einschließlich der Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ein.

In diesem Sinne lehnen wir den Beschluss des Bundestages zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)” entschieden ab.

Das SBGG reproduziert patriarchale Strukturen und verstärkt bestehende Geschlechtsrollen-Stereotype. Statt Selbstbestimmung und Vielfalt zu fördern, schränkt das Gesetz die Rechte und Autonomie von Frauen ein. Auch demokratische Prinzipien wie die Meinungsfreiheit werden bedroht.

Wir fordern eine umfassende Überarbeitung des Gesetzesrahmens, die die verschiedenen Bedürfnisse aller betroffenen Gruppen berücksichtigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN ruft dazu auf, die von verschiedenen Organisationen geplante Klage gegen das SBGG zu unterstützen und für eine Gesetzgebung einzutreten, die die grundgesetzlich versicherten Rechte der weiblichen Mehrheit der Bevölkerung respektiert.

Nein zum Digitalzwang

Die zunehmende Digitalisierung macht es in vielen Lebensbereichen immer schwieriger, ohne Smartphone und Internet teilzunehmen. Ob Packstationen, Leihfahrzeuge, Speisekarten, Arzttermine- viele Dienste basieren heutzutage auf die Nutzung eines Smartphones. Nicht nur alte und arme Menschen werden durch Digitalisierung ausgeschlossen, sondern auch diejenigen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht dem Digitalzwang unterwerfen wollen.

Wir meinen: Private und öffentliche Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie auch Menschen Zugang bieten, die nicht online sind oder sein wollen. Das Recht auf ein analoges Leben ohne strukturelle Nachteile gehört zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft – auch wenn dies nicht mit den Interessen einer mächtigen Digital-Lobby übereinstimmt.

Stellungnahme zum Self-ID-Gesetz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz haben ein „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ erstellt. Entschieden wurde über diesen Entwurf, der auch Self-ID-Gesetz bezeichnet wird, noch nicht (Stand Anfang 2024).

Gegen die Diskriminierung von LGBT
Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für die Überwindung von Geschlechterstereotypen ein. Unser Ziel ist eine feministische Gesellschaft ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Jede Person sollte, unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht („sex“) oder der damit zugewiesenen Geschlechterrolle („gender“) leben, sich wohlfühlen und alle gesellschaftlichen Möglichkeiten haben.

Änderung des bisherigen Transsexuellengesetzes
Das bisherige Transsexuellengesetz bedarf dringend einer Überarbeitung. So wurde es auch vom Bundesverfassungsgericht festgelegt.

Menschen, die eine Dysphorie im Hinblick auf ihre angeborenen Geschlechtsmerkmale aufweisen, dürfen keinen entwürdigenden Verfahren ausgesetzt werden. Sie sollen Anspruch auf Beratung erhalten, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert, und die gewünschte Unterstützung und Hilfe erhalten. Dahingehend muss das Gesetz geändert werden.

Keine Änderung des Personenstandrechts
Eine Änderung des Personenstandsrechtes, wie es im geplanten Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen ist, lehnen wir hingegen ab. Denn: Die Bedürfnisse von trans- und intersexuellen Menschen werden in diesem Gesetz nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.

Auch Transfrauen und -Männer sprechen sich gegen die geplante Änderung des Personenstandsgesetzes aus. Hier ein Zitat von einem Transmann: „Ich bin gegen das Selbstbestimmungsgesetz, weil der Verzicht auf jeglichen Nachweis, ob jemand trans oder inter ist, kein Vertrauen in die Ergebnisse des Gesetzes schafft. Für Transpersonen beschädigt das die bisher vorhandene Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung.“

Rechtliche Bedenken
Juristinnen äußern zudem rechtliche Bedenken: So führt die Abschaffung des Begriffs „biologisches Geschlecht“ zu Rechtsunsicherheiten und -Widersprüchen.
Laut Grundgesetz sind „Männer und Frauen gleichberechtigt“. Dabei wird von einem biologischen Geschlecht ausgegangen.

Das Selbstbestimmungsgesetz sieht eine Beliebigkeit bei der Geschlechtszuordnung vor. Dies kann bewirken, dass eine Unterdrückung aufgrund des Geschlechts nicht mehr festgestellt werden kann und folglich nicht mehr anerkannt wird. Somit drohen negative Folgen für die Unterstützung von Frauen und Mädchen, der Finanzierung von diesbezüglichen Projekten sowie der Gleichstellungsarbeit.

Weitere Bedenken sind z.B: Eingriff in das Elternrecht, Missbrauchsmöglichkeiten, fehlender Schutz von Kindern und Jugendlichen

Zusammenfassend
Es ist ein gesellschaftlicher Wandel nötig, um stereotype Geschlechterrollen aufzubrechen. Dafür stehen wir ein. Das Self-ID-Gesetz halten wir diesbezüglich für ungeeignet und sprechen uns für eine Überarbeitung des bestehenden Transsexuellengesetzes aus.

Uns ist bewusst, dass es zu dem Thema unterschiedliche Meinungen gibt. Wir möchten mit anderen Feministinnen konstruktiv darüber diskutieren und uns in unserer Vielseitigkeit respektieren.

Unsere Solidarität gehört der spanischen Fußballerin Jennifer Hermoso!

Eigentlich sollte die Angelegenheit klar sein: Rubiales missbraucht seine Macht, bei seinem „Kuss“ handelt es sich um einen sexuellen Übergriff, der quasi vor den Augen der Welt begangen wurde. Die Szene ist auf Fotos und Videos eindeutig dokumentiert.

Auf der Presserklärung am 25.08. wurde daher allgemein von Rubiales der Rücktritt erwartet. Stattdessen spricht er von „Rufmord“, „man versucht, mich umzubringen“. „Es gibt einen falschen Feminismus, der nicht nach Gerechtigkeit sucht und nicht nach der Wahrheit“. Dafür erhält auch noch Applaus, u.a. von dem Cheftrainer Jorge Vilda (Quelle: Tagesschau.de).

Katja Kraus (frühere Fußball-Spielerin und Funktionärin): „Das unerträgliche Verhalten des spanischen Präsidenten ist der offenkundige Exzess in einem Sportsystem, in dem männliche Dominanz und Machtausübung noch immer alltäglich und weitgehend akzeptiert sind. Nicht nur in Spanien, sondern auch bei uns, wo aktive Bundesligafunktionäre diesen unerträglichen Machtmissbrauch freimütig als Kleinigkeit abtun (Quelle: „hesenschau.de, dpa“).

So hat z.B. Aufsichtsratsmitglied Karl-Heinz Rummenigge vom FC Bayern München sich verständnisvoll für Rubiales‘ Verhalten geäußert und gesagt: „Wenn man Weltmeister wird, ist man emotional. Und was er da gemacht hat, ist – sorry, mit Verlaub – absolut okay.“ (Quelle: www.swr.de/sport/fussball)

Nun hat es der spanische Fußballverband es auch noch gewagt, die betroffene Spielerin Hermoso der Lüge zu bezichtigen und ihr mit rechtlichen Schritten gedroht. Es wird behauptet, sie habe ihr Einverständnis zu dem Kuss gegeben (Quelle: Tagesschau.de, 26.08.23). Wir sind fassungslos darüber!!!
Wir finden es richtig und bewundernswert, dass Hermoso ihre Interessen nun durch die Gewerkschaft Futpro vertreten lassen wird (in Abstimmung mit ihrer Agentur TMJ). „Diese setzten sich dafür ein, dass Handlungen wie die geschehene niemals ungestraft bleiben sollen. Und forderten Maßnahmen, um Fußballspielerinnen vor solch inakzeptablen Handlungen zu schützen“ (Zitat aus einem Kommentar von Stefanie Sippel, aktualisiert am 24.08.2023 Frankfurter Allgemeine). „Ich dulde es nicht, dass mein Wort infrage gestellt wird, und noch weniger, dass etwas erfunden wird, was ich nicht gesagt habe“ (Zitat J. Hermoso via Futpro, Quelle: sportschau.de)

Wir erklären uns solidarisch mit Spaniens-Fußball-Weltmeisterinnen, die in den Streik getreten sind. Die 23 Spielerinnen wollen unter der aktuellen Verbandsspitze nicht mehr für ihre Land antreten und stellen sich so geschlossen hinter J. Hermoso.

Es gibt noch viele andere Fußballer:innen, die Hermoso unterstützen.

So zeigt sich z.B. das Team der englischen Fußballerinnen, die in dem Endspiel gegen die Spanierinnen verloren hatten, solidarisch:
„Missbrauch ist Missbrauch und wir haben alle die Wahrheit gesehen“. „Das Team stehe an der Seite der spanischen Mannschaft und werde sie unterstützen“ (Zitat aus sportschau.de).

Auch die deutschen Fußball-Nationalspielerinnen kritisieren Verbandschef Rubiales: „Solch ein Verhalten ist nicht akzeptabel und noch weit untragbarer ist, es auch noch herunter zu spielen und die Spielerin unter Druck zu setzen. Niemand, absolut niemand sollte dies als Kleinigkeit abtun“, heißt es einem unter anderem auf Alexandra Popps Instagram-Account veröffentlichten offenen Brief, der mit „Mannschaftsrat der deutschen Fußballnationalmannschaft der Frauen“ unterschrieben ist
(Quelle: www.sueddeutsche.de/sport/).

Leider sind männliche Dominanz und Machtausübung noch immer alltäglich und existieren nicht nur im Sport. Dazu gehört es auch immer wieder, dass Feminist:innen und der Feminismus allgemein diffamiert werden – wie auch in dieser Angelegenheit. Sexuelle Gewalt und toxische Männlichkeit werden als „normal“ verharmlost. Zudem ist es ein bekanntes Muster, die von Gewalt betroffene Frau der Lüge zu bezichtigen.
Dies alles offenbart, wie wichtig der Feminismus ist! Wir von der feministischen Partei DIE FRAUEN setzen uns für eine herrschaftsfreie, gewaltlose Gesellschaft ein!

Männernetzwerke dominieren unsere Mobilitätspolitik

Noch immer bestimmen Automobilindustrie und Straßenbaugesellschaften die Mobilitätspolitik. Hierbei handelt es sich um altertümlich anmutende Männernetzwerke. 

Es ist schon sehr lange bekannt, dass Frauen anders mobil sind als Männer: Noch immer sind es häufiger Frauen, die Kinderwägen schieben. Auf ihren Wegen zur Arbeit, KiTa und Supermarkt bevorzugen sie die Verkehrsmittel Fahrrad oder Bus. Trotzdem sind unsere Städte und Straßen überwiegend auf den Autoverkehr ausgerichtet.

Wer wissen will, wer dafür verantwortlich ist, dass unsere Verkehrspolitik immer noch dem technokratischen Diktat der autogerechten Stadt anhängt, kann eine Antwort hier finden: In der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., FGSV. Der Frauenanteil in diesem nahezu unbekannten, aber verkehrspolitisch bedeutsamen Gremium beträgt lediglich 13%! 

Diese Institution ist weder demokratisch legitimiert, noch ist sie Willens oder in der Lage, sich der dringend nötigen Mobilitätswende zu öffnen. Das ist wenig verwunderlich, denn Ihre Akteure kommen aus der Straßenbau- und Automobilindustrie. Trotzdem liefert sie mit ihren Regelwerken den Ministerien die Vorgaben für Straßen- und Stadtplanung. Die FGSV bestimmt beispielsweise, wie lange eine Fußgängerampel grün zeigt. Wir wissen: die Grünphasen sind oft so kurz, dass nichtnur mobilitätseingeschränkte Menschen auf dem Mittelstreifen anhalten müssen.

Schon bei ihrer Gründung 1924 als „Studiengesellschaft für den Automobilstraßenbau“ (STUFA) war die Förderung des Autoverkehrs zentrales Ziel. Mit der offiziellen Einbindung in den nationalsozialistischen Machtapparat wurde sie in die „Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen“ (FGS) umgewandelt und diente willig dem faschistischen Kriegsregime. Nach Kriegsende und Auflösung durch die USA wurde sie neu gegründet. Im Jahr 1983 erhielt sie ihren heutigen Namen: „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ (FGSV). Jedoch hat sich in ihrer Ausrichtung und Mitgliederstruktur wenig geändert. Sie stemmt sich bis heute gegen die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, gegen die angemessene Beteiligung von Frauen und gegen Maßnahmen zur Mobilitätswende. Trotzdem ist sie die maßgebliche Institution, die mit ihren technischen Regelwerken bis heute die autozentrierte Verkehrsplanung entscheidend prägt.

Wir von der feministischen Partei DIE FRAUEN wünschen uns hingegen eine Verkehrspolitik, die Fahrradwege und den ÖPNV stärken. Sie ist ökologisch sinnvoll und führt zu lebenswerten Städten.

Statistik zum Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern: https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Verkehr/Mobilitaet-Frauen-Maenner.html

Verfassungsbeschwerde gegen deutsches Prostitutionsgesetz

Britta Zangen hat im Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz und gegen das Prostitutionsschutzgesetz eingelegt, weil die Würde jeder Frau durch Prostitution auf eklatante Weise verletzt wird (siehe Art. 1 Abs. 1 GG).

Deutschland ist seit der Gesetzesänderung 2002 das europäische Land für Prostitution geworden, mit einem Jahresumsatz von geschätzten 15 Md. für die organisierte Kriminalität. Zahlreiche Stellungnahmen der EU, Erfahrungsberichte Betroffener und wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass das deutsche Gesetz die Ausbeutung Abertausender Frauen begünstigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN unterstützt die Verfassungsbeschwerde. Solltet Ihr das ebenfalls tun wollen, so findet Ihr hier die Möglichkeit dazu: https://www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-prostitutionsgesetz

Wir brauchen kein Gesinnungsstrafrecht – weg mit dem §129StGB!

Der § 129 StGB wird genutzt, um die AktivistInnen der letzten Generation als kriminelle Vereinigung verfolgen zu können. Damit stehen sie leider in einer langen Tradition: Schon in den 80-ger Jahren wurde dieser Paragraf auf Protestierende gegen die Wiederbewaffnung und die atomare Aufrüstung angewendet. Auch gegen Frauen, die sich für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzten, wurde wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. 

§129 StGB wird eingesetzt, wenn den Herrschenden Proteste missfallen. Werden AktivistInnen als Teil „einer kriminellen Vereinigung“ bezichtigt, hat das weitreichende Konsequenzen: Allein die Zughörigkeit dazu ist strafbar, ohne dass den AktivistInnen verbotene Handlungen nachgewiesen werden müssen. Protestaktionen können als strafbare Taten bezeichnet werden und PolizistInnen können mit gezogenen Waffen nachts vor Betten stehen. Die Mitgliedschaft in einer sogenannten „kriminellen“ Vereinigung zu unterstellen reicht aus, um AktivistInnen mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen.

Der § 129 StGB dient vor allem zur Einschüchterung und zum Ausforschen von KritikerInnen und – wie inzwischen bekannt ist – auch der Presse. Er wird offensichtlich angewendet, wenn eine Bewegung Aufmerksamkeit und Erfolge erzielt.

Für die Verfolgung von Straftaten benötigt man keinen §129 – es gibt dafür ausreichend gesetzliche Grundlagen. Der §129 ist ein politischer Verunglimpfungs- Paragraph – er gehört abgeschafft.