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Herzlich Willkommen

bei der Feministischen Partei DIE FRAUEN!

Männernetzwerke dominieren unsere Mobilitätspolitik

Noch immer bestimmen Automobilindustrie und Straßenbaugesellschaften die Mobilitätspolitik. Hierbei handelt es sich um altertümlich anmutende Männernetzwerke. 

Es ist schon sehr lange bekannt, dass Frauen anders mobil sind als Männer: Noch immer sind es häufiger Frauen, die Kinderwägen schieben. Auf ihren Wegen zur Arbeit, KiTa und Supermarkt bevorzugen sie die Verkehrsmittel Fahrrad oder Bus. Trotzdem sind unsere Städte und Straßen überwiegend auf den Autoverkehr ausgerichtet.

Wer wissen will, wer dafür verantwortlich ist, dass unsere Verkehrspolitik immer noch dem technokratischen Diktat der autogerechten Stadt anhängt, kann eine Antwort hier finden: In der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., FGSV. Der Frauenanteil in diesem nahezu unbekannten, aber verkehrspolitisch bedeutsamen Gremium beträgt lediglich 13%! 

Diese Institution ist weder demokratisch legitimiert, noch ist sie Willens oder in der Lage, sich der dringend nötigen Mobilitätswende zu öffnen. Das ist wenig verwunderlich, denn Ihre Akteure kommen aus der Straßenbau- und Automobilindustrie. Trotzdem liefert sie mit ihren Regelwerken den Ministerien die Vorgaben für Straßen- und Stadtplanung. Die FGSV bestimmt beispielsweise, wie lange eine Fußgängerampel grün zeigt. Wir wissen: die Grünphasen sind oft so kurz, dass nichtnur mobilitätseingeschränkte Menschen auf dem Mittelstreifen anhalten müssen.

Schon bei ihrer Gründung 1924 als „Studiengesellschaft für den Automobilstraßenbau“ (STUFA) war die Förderung des Autoverkehrs zentrales Ziel. Mit der offiziellen Einbindung in den nationalsozialistischen Machtapparat wurde sie in die „Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen“ (FGS) umgewandelt und diente willig dem faschistischen Kriegsregime. Nach Kriegsende und Auflösung durch die USA wurde sie neu gegründet. Im Jahr 1983 erhielt sie ihren heutigen Namen: „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ (FGSV). Jedoch hat sich in ihrer Ausrichtung und Mitgliederstruktur wenig geändert. Sie stemmt sich bis heute gegen die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, gegen die angemessene Beteiligung von Frauen und gegen Maßnahmen zur Mobilitätswende. Trotzdem ist sie die maßgebliche Institution, die mit ihren technischen Regelwerken bis heute die autozentrierte Verkehrsplanung entscheidend prägt.

Wir von der feministischen Partei DIE FRAUEN wünschen uns hingegen eine Verkehrspolitik, die Fahrradwege und den ÖPNV stärken. Sie ist ökologisch sinnvoll und führt zu lebenswerten Städten.

Statistik zum Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern: https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Verkehr/Mobilitaet-Frauen-Maenner.html

Wir brauchen kein Gesinnungsstrafrecht – weg mit dem §129StGB!

Der § 129 StGB wird genutzt, um die AktivistInnen der letzten Generation als kriminelle Vereinigung verfolgen zu können. Damit stehen sie leider in einer langen Tradition: Schon in den 80-ger Jahren wurde dieser Paragraf auf Protestierende gegen die Wiederbewaffnung und die atomare Aufrüstung angewendet. Auch gegen Frauen, die sich für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzten, wurde wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. 

§129 StGB wird eingesetzt, wenn den Herrschenden Proteste missfallen. Werden AktivistInnen als Teil „einer kriminellen Vereinigung“ bezichtigt, hat das weitreichende Konsequenzen: Allein die Zughörigkeit dazu ist strafbar, ohne dass den AktivistInnen verbotene Handlungen nachgewiesen werden müssen. Protestaktionen können als strafbare Taten bezeichnet werden und PolizistInnen können mit gezogenen Waffen nachts vor Betten stehen. Die Mitgliedschaft in einer sogenannten „kriminellen“ Vereinigung zu unterstellen reicht aus, um AktivistInnen mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen.

Der § 129 StGB dient vor allem zur Einschüchterung und zum Ausforschen von KritikerInnen und – wie inzwischen bekannt ist – auch der Presse. Er wird offensichtlich angewendet, wenn eine Bewegung Aufmerksamkeit und Erfolge erzielt.

Für die Verfolgung von Straftaten benötigt man keinen §129 – es gibt dafür ausreichend gesetzliche Grundlagen. Der §129 ist ein politischer Verunglimpfungs- Paragraph – er gehört abgeschafft.

Moratorium zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030

Der „Bundesverkehrswegeplan 2030“ (BVWP) verstößt mit seinen Anreizen für noch mehr verkehrsbedingten Treibhausgasen gegen das Pariser Klimaschutzabkommen (1,5-Grad-Limit), gegen Artikel 20a des Grundgesetzes sowie gegen § 13, Absatz 1 des Klimaschutzgesetzes. Er bricht das Völkerrecht und die Verfassung. So stellt es ein Rechtsgutachten des BUND und das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Frage des Klimaschutzes klar.

Der BVWP samt dem „Methodenhandbuch zum BVWP“ zementiert wortwörtlich ein gescheitertes Mobilitätskonzept des letzten Jahrhunderts für die Menschen, die künftig unser Land bewohnen werden. Durch seine Verwirklichung würde der PKW- und Güterverkehr auf der Straße zunehmen, damit auch Abgase, Lärm und Feinstaub; es würden wichtige Grünflächen und Wälder zerschnitten und zerstört werden, Wohnraum in Städten  vernichtet und immer weitere Flächen versiegelt werden.

Das ist nicht zu verantworten und würde letztlich ein Beitrag zu weiteren Verlusten an Menschenleben, zu Gesundheitsschäden für Menschen, Tiere, Pflanzen und zu riesigen volkswirtschaftlichen Schäden durch klimakrisenbedingte Naturkatastrophen sein.

Aus diesem Grund muss der BVWP sofort ausgesetzt werden (Moratorium).

Es darf kein weiterer Kilometer Autobahn oder Fernstraße gebaut werden, bevor es nicht einen BVWP gibt, dessen Klima- und Naturschutztauglichkeit sowie seine positive Funktion für eine umfassende Verkehrswende im Konsens mit allen wichtigen Umweltschutz- und Verkehrsinitiativen und -verbänden erstellt worden ist.

Das neue „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) verdient seinen Namen nicht!

5. August 2016

Stellungnahme zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 

Das neue EEG ist nichts weiter als ein Milliardenprojekt zur Sicherung der Renditen der Stromkonzerne.

Die Bundesregierung will mit ihrem neuen EEG keineswegs erneuerbare Energien fördern. Ziel des Gesetzes ist es stattdessen, erneut die Renditen der Stromkonzerne auf Kosten der Stromkunden zu erhöhen!

Die Studie belegt u. a., dass die im EEG vorgesehene Deckelung für den Ausbau der erneuerbaren Energien komplett unsinnig ist.  Statt dessen ermöglicht diese Deckelung nur, dass weiterhin in großen Mengen Kohlestrom eingespeist wird.

Fazit der Studie: Weder Netzausbau noch Speicher stellen Engpässe dar:

„Es gibt in Deutschland derzeit keine Netzengpassgebiete, in denen eine Verzögerung des Ausbaus erneuerbarer Energien gerechtfertigt wäre…
Der von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelte umfangreiche Netzausbaubedarf ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das gegenwärtige Marktdesign eine Einspeisegarantie für fossilen Strom auch in Zeiten hoher Überkapazitäten vorsieht,…“

Für die Bundessprecherinnenrunde der Feministischen Partei DIE FRAUEN zeigt das neue EEG: 
Um die Aktienkurse der Fossilstrom-Industrie zu sichern, wird in Kauf genommen, dass sich die Lebensbedingungen auf der Erde unumkehrbar verändern!