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Herzlich Willkommen

bei der Feministischen Partei DIE FRAUEN!

Wir protestieren gegen die Verurteilung der Menschenrechts- und Friedensaktivistin Olga Karach

Die Menschenrechts- und Friedensaktivistin Olga Karach wurde von der belarussischen Justiz in Abwesenheit wegen ihrer Menschenrechtsarbeit zu 12 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 170.000 € verurteilt. Sie war angeklagt wegen „Verschwörung zur Machtergreifung durch verfassungswidrige Mittel“, „Förderung extremistischer Aktivitäten“, und „Diskreditierung der Republik Belarus“. Gemeinsam mit ihr wurden auch Veranika Tsepkala, Yauhen Vilski, Anatoli Kotau und Vadzim Dzmitrenak zu je 12 Jahren Haft und hohen Geldstrafen verurteilt.

Olga Karatch leitet das Internationale Zentrums für Bürgerinitiativen Unser Haus (Nash Dom) und ist Mitglied im Vorstand des Europäischen Büros für Kriegsdienstve (EBCO). 

Wir teilen die Sorge mehrerer internationaler Friedensorganisationen um Olga Karach und ihrer  Organisation Nash Dom, die als Teil des Netzwerkes #ObjectWarCampaign KriegsgegnerInnen und KriegsdienstverweigerInnen in Belarus unterstützt. 

Die Entscheidung des Gerichts bedroht auch die Sicherheit weiterer FriedensaktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen aus Belarus. Die UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtslage in Belarus betonte ebenfalls in ihrem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat diese besorgniserregende Situation.

Mahnwache hinter Gittern

Unterstützung für Susan Crane und Susan an der Hijden

Seit dem 4. Juni befinden sich Susan Crane aus den USA (80 jährig) und Susan van der Hijden (Niederlande) für 229 Tage bzw. 115 Tage in der JVA Rorbach. Sie sehen ihren Akt des Widerstandes gegen die Atomwaffen in Büchel als „Mahnwache hinter Gittern“. Sie bitten, ihre Botschaft (siehe unten) in die Gesellschaft zu tragen.

Was könnt Ihr tun?

1. Diese Botschaft in Euren Netzwerken verbreiten, evt. auch auch in Euren lokalen und regionalen Medien veröffentlichen.

2. Eure lokalen oder regionalen Bundes-oder Landesabgeordneten auffordern, diesen mutigen Frauen ins Gefängnis zu schreiben / sie zu besuchen.

3. Am 26.6. ist eine Mahnwache an der JVA Rohrbach ab 12.00 Uhr angemeldet. Wer sich beteiligen will, ist herzlich willkommen.

4. Beide Susans freuen sich über Post: JVA Rorbach, Peter Caesar-Allee 1, 55597 Rohrbach.

5. Wer selbst eine Aktion vor der JVA Rohrbach mit seiner Friedensgruppe organisieren möchte, sollte sich zwecks Koordination an Christiane.Danowski@web.de wenden.

MAHNWACHE HINTER GITTERN – FÜR EINE WELT OHNE WAFFEN

JVA Rohrbach, Juni 2024

Hier in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach werden wir geweckt von dem Gurren der Tauben und dem Gesang anderer Vögel, was uns die Illusion vermittelt, dass alles in Ordnung ist auf der Welt, bis andere Geräusche, klappernde Schlüssel, geschlossene Türen und Wärter, die die morgendliche Leibesvisitation durchführen, uns in die Realität zurückholen.

Wir sitzen in einer Gefängniszelle, 123 km vom Luftwaffenstützpunkt Büchel entfernt, wo ca. 20 US-Atombomben stationiert sind. Derzeit wird die Landebahn in Büchel umgebaut, um Platz für die neuen F-35-Kampfflugzeuge zu schaffen, die die neuen B61-12-Atombomben tragen werden, die in den USA entwickelt und gebaut wurden.

Die Planung, Vorbereitung, der Besitz, der Einsatz, die Drohung oder der Gebrauch dieser B61-Bomben ist illegal und kriminell. Die USA, Deutschland und die NATO wissen, dass jede Atombombe vom Typ B61 unnötiges Leid und viele Opfer unter Soldaten und Zivilisten verursachen und massenhaft Krebs, Keloide und Leukämie auslösen, bei Ungeborenen zu angeborenen Missbildungen führen und die Nahrungsmittelversorgung vergiften würde.

„Wir haben kein Recht zu gehorchen“, sagt Hannah Arendt.

Obwohl unsere Aktionen sinnlos erscheinen mögen, verstehen wir, dass es unser Recht, unsere Pflicht und unsere Verantwortung ist, uns gegen die Planung und Vorbereitung des Einsatzes dieser Waffen zu stellen. Sie sind illegal gemäß dem Atomwaffensperrvertrag, den sowohl Deutschland als auch die USA unterzeichnet und ratifiziert haben, sowie gemäß der Haager Konvention, der Genfer Konvention und der Nürnberger Charta.

Während der internationalen Friedenscamps in Büchel (organisiert von der GAAA, die unter anderem aus IPPNW, ICAN, Int. Versöhnungsbund Dt. Zweig und DFG-VK besteht) gingen wir zusammen mit anderen KriegsgegnerInnen und mit der Hilfe vieler UnterstützerInnen auf den Luftwaffenstützpunkt Büchel, um mit dem Militärpersonal über die Illegalität und Unmoral der Atombomben zu sprechen. Wir wollten auch unsere Zustimmung und Mittäterschaft zu ihrem Einsatz entziehen.

Die Richter, die uns für diese Aktionen verurteilten, trafen die Entscheidung, einige Gesetze zu befolgen und andere zu ignorieren. Es ist gesunder Menschenverstand und wir alle wissen, dass sogar das Gesetz gegen Hausfriedensbruch gebrochen werden kann, wenn das Leben gefährdet ist.

Die Richter und Staatsanwälte sowie die Wärter im Gefängnis behandeln uns respektvoll und höflich, halten sich aber gleichzeitig an Gesetze und Regeln, die ungerecht sind und Leid verursachen. Das größte Verbrechen in ihren Augen ist es, die „Ordnung“ zu stören, auch wenn die Ordnung darauf angelegt ist, kriminell zu sein.

Wir wachen jeden Tag mit Freude und Entschlossenheit auf, unsere „Mahnwache hinter Gittern“ fortzusetzen. Eine Freude, die durch das Wissen eingeschränkt wird, dass die anderen Frauen hier leiden, weil sie von ihrer Familie und ihren Kindern getrennt sind, ständige körperliche oder psychische Probleme haben oder weil sie den ganzen Tag in einer Zelle eingesperrt sind und nichts tun können. Wir können nur „Mahnwache hinter Gittern“ halten, weil uns Menschen so viel Unterstützung geben, dass unsere CW-Häuser weitergeführt werden können, weil sie uns Karten und Briefmarken schicken, Besuche und Geld für Telefongespräche organisieren, in ihren Gebeten an uns denken, Pressearbeit leisten und weil sie weiterhin gegen die todbringenden Kriegstreiber dieser Welt kämpfen.

Seid gesegnet!

SUSAN CRANE und SUSAN VAN DER HIJDEN

Feministin sein heißt gegen Rechts sein!

Wir sind bestürzt vom Rechtsruck, der sich in den jüngsten Wahlergebnissen niedergeschlagen hat, und darüber, dass das Thema Klimaschutz so einen geringen Stellenwert für die WählerInnen eingenommen hatte – was sich vor allem im Absturz der Grünen zeigt. Doch interpretiert man das schlechte Wahlergebnis der Grünen auch als Reaktion auf die zunehmend frauenfeindliche Ausrichtung innerhalb der Regierungsgrünen (Befürwortung von Selbstbestimmungsgesetz, Prostitution, Leihmutterschaft und Eizellenspende), so erhalten die Grünen hier durchaus eine passende frauenpolitische Quittung. Dazu kommt, dass etliche Feministinnen die grüne Kriegspolitik nicht mehr mittragen möchten.

Um eine Friedensidee von Europa voranzubringen, genügt es jedoch nicht, sich gegen die Dämonisierung Putins einzusetzen und den ökologisch unsinnigen Fracking-Gaseinkauf in Katar zu kritisieren –  Forderungen, mit denen AfD und BSW scheinbar gepunktet haben. Manche Frauen glauben, dass die AfD ihre Interessen vertreten könnte – dabei baut die AfD hauptsächlich darauf, Ängste zu schüren und Hass auf die bestehendeBundesregierung aufzubauen. 

Wir fragen uns: Was können Feministinnen dagegen setzen?

Wir werden uns weiter intensiv damit befassen, wie sich Feministinnen besser organisieren können, um nicht rechten Angstmachern auf den Leim zu gehen, sondern sich gemeinsam positionieren zu können – jenseits von Rassismus, Kriegslogik und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Ein starker Feminismus ist die Zukunft! 

Wir freuen uns auf euer Mitmachen, auf eure Kommentare, Anregungen, Meinungen! Wenn ihr euch beteiligen möchtet, meldet euch unter: feminismusaktiv@feministischepartei.de

Brief an den Deutschen Frauenrat zum Thema „Selbstbestimmungsgesetz“

Sehr geehrter Vorstand des Deutschen Frauenrats,

die Feministische Partei DIE FRAUEN ist als DF-Mitgliedsverband stark irritiert darüber, dass die Vertreterin des Deutschen Frauenrats bei der Anhörung zum Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes am 28.11.2023 im Bundestag davon sprach, dass der DF „gemeinsam mit seinen rund 60 Mitgliedsorganisationen“ der Überzeugung sei, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz „menschenrechtlich geboten und ein Gewinn für die ganze Gesellschaft“ sei. (https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/973786-973786; DF Beginn Minute 38.50)

Davon kann bezüglich der Feministischen Partei DIE FRAUEN keine Rede sein. Wir sind vorher nicht gefragt worden, ob wir dieser Stellungnahme zustimmen und haben damals unsere Stellungnahme zum SBGG-Entwurf direkt beim Bundestag eingereicht: https://www.bundestag.de/resource/blob/977496/5071ad104b9dbab9e39a06459cfcfb24/20-13-77y.pdf

Unsere Delegierte bei der DF-Mitgliederversammlung 2022 hat sich in der Diskussion zu diesem Thema zu Wort gemeldet, unsere Ablehnung des geplanten Gesetzes deutlich gemacht und – nicht als einzige Delegierte –gegen die Beschlussvorlage 2022 gestimmt. https://www.frauenrat.de/transsexuellengesetz-abschaffen-und-durch-ein-recht-auf-selbstbestimmung-ersetzen/

Wir wissen, dass unsere Position keine Mehrheit innerhalb des DF hat, aber auch eine Minderheitenposition sollte im Deutschen Frauenrat zur Kenntnis genommen und erwähnt werden. Insbesondere, da das Thema innerhalb des DF und der Frauenbewegung äußerst umstrittenen ist, sollte deutlich gemacht werden, dass NICHT alle rund 60 Mitgliedsorganisationen dieselbe Position vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Werner

Bundessprecherin

Feministische Partei DIE FRAUEN lehnt Selbstbestimmungsgesetz ab

Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich seit jeher für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung beider Geschlechter, einschließlich der Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ein.

In diesem Sinne lehnen wir den Beschluss des Bundestages zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)” entschieden ab.

Das SBGG reproduziert patriarchale Strukturen und verstärkt bestehende Geschlechtsrollen-Stereotype. Statt Selbstbestimmung und Vielfalt zu fördern, schränkt das Gesetz die Rechte und Autonomie von Frauen ein. Auch demokratische Prinzipien wie die Meinungsfreiheit werden bedroht.

Wir fordern eine umfassende Überarbeitung des Gesetzesrahmens, die die verschiedenen Bedürfnisse aller betroffenen Gruppen berücksichtigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN ruft dazu auf, die von verschiedenen Organisationen geplante Klage gegen das SBGG zu unterstützen und für eine Gesetzgebung einzutreten, die die grundgesetzlich versicherten Rechte der weiblichen Mehrheit der Bevölkerung respektiert.

Liebe FeministInnen, liebe UnterstützerInnen

vielen, vielen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben, bei der Wahl zu dem europäischen Parlament im Juni 2024 zugelassen zu werden! Leider haben wir dieses Ziel verfehlt, da es uns nicht gelungen ist, die nötige Anzahl an Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Wir werden also nicht bei der Europawahl antreten können.

Es hat uns sehr motiviert und gefreut, dass auch Frauen außerhalb der Partei für uns Unterschriften gesammelt und uns anderweitig unterstützt haben!  Denn nach wie vor halten wir einen starken Feminismus und eine feministische Partei für sehr wichtig. Auch zukünftig werden wir daher versuchen, an Wahlen teilzunehmen.

Wir freuen uns über Kommentare und Rückmeldungen an folgende E-Mail-Adresse: bag_eu-wahl2024@feministischepartei.de 

Frauenorganisationen informieren UN Frauenrechtskommission über besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland

Die Feministische Partei DIE FRAUEN ist eine von zahlreichen Frauenorganisationen und -initiativen, die das eingereichte Dokument unterzeichnet haben. Es macht die UN auf gegenwärtig besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland aufmerksam, die gegen ratifizierte Konventionen verstoßen. Die Dokumentation konzentriert sich auf die Themenbereiche ‚geplantes Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)‘ und ‚Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG‘. Die Unterlagen wurden Ende Januar 2024 bei der UN-Frauenrechtskommission und der UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem eingereicht.

Gemäß den Regularien der Vereinten Nationen wird die Bundesregierung Deutschlands über den Eingang des Dokuments informiert. Sie hat sechs Monate Zeit gegenüber der UN zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Nein zum Digitalzwang

Die zunehmende Digitalisierung macht es in vielen Lebensbereichen immer schwieriger, ohne Smartphone und Internet teilzunehmen. Ob Packstationen, Leihfahrzeuge, Speisekarten, Arzttermine- viele Dienste basieren heutzutage auf die Nutzung eines Smartphones. Nicht nur alte und arme Menschen werden durch Digitalisierung ausgeschlossen, sondern auch diejenigen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht dem Digitalzwang unterwerfen wollen.

Wir meinen: Private und öffentliche Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie auch Menschen Zugang bieten, die nicht online sind oder sein wollen. Das Recht auf ein analoges Leben ohne strukturelle Nachteile gehört zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft – auch wenn dies nicht mit den Interessen einer mächtigen Digital-Lobby übereinstimmt.

Verfassungsbeschwerde gegen deutsches Prostitutionsgesetz

Britta Zangen hat im Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz und gegen das Prostitutionsschutzgesetz eingelegt, weil die Würde jeder Frau durch Prostitution auf eklatante Weise verletzt wird (siehe Art. 1 Abs. 1 GG).

Deutschland ist seit der Gesetzesänderung 2002 das europäische Land für Prostitution geworden, mit einem Jahresumsatz von geschätzten 15 Md. für die organisierte Kriminalität. Zahlreiche Stellungnahmen der EU, Erfahrungsberichte Betroffener und wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass das deutsche Gesetz die Ausbeutung Abertausender Frauen begünstigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN unterstützt die Verfassungsbeschwerde. Solltet Ihr das ebenfalls tun wollen, so findet Ihr hier die Möglichkeit dazu: https://www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-prostitutionsgesetz

Wir brauchen kein Gesinnungsstrafrecht – weg mit dem §129StGB!

Der § 129 StGB wird genutzt, um die AktivistInnen der letzten Generation als kriminelle Vereinigung verfolgen zu können. Damit stehen sie leider in einer langen Tradition: Schon in den 80-ger Jahren wurde dieser Paragraf auf Protestierende gegen die Wiederbewaffnung und die atomare Aufrüstung angewendet. Auch gegen Frauen, die sich für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzten, wurde wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. 

§129 StGB wird eingesetzt, wenn den Herrschenden Proteste missfallen. Werden AktivistInnen als Teil „einer kriminellen Vereinigung“ bezichtigt, hat das weitreichende Konsequenzen: Allein die Zughörigkeit dazu ist strafbar, ohne dass den AktivistInnen verbotene Handlungen nachgewiesen werden müssen. Protestaktionen können als strafbare Taten bezeichnet werden und PolizistInnen können mit gezogenen Waffen nachts vor Betten stehen. Die Mitgliedschaft in einer sogenannten „kriminellen“ Vereinigung zu unterstellen reicht aus, um AktivistInnen mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen.

Der § 129 StGB dient vor allem zur Einschüchterung und zum Ausforschen von KritikerInnen und – wie inzwischen bekannt ist – auch der Presse. Er wird offensichtlich angewendet, wenn eine Bewegung Aufmerksamkeit und Erfolge erzielt.

Für die Verfolgung von Straftaten benötigt man keinen §129 – es gibt dafür ausreichend gesetzliche Grundlagen. Der §129 ist ein politischer Verunglimpfungs- Paragraph – er gehört abgeschafft.