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30 JAHRE

Kampf für Frauenbefreiung

Stellungnahme zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes

Die Feministische Partei DIE FRAUEN bezieht Stellung zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes, zum Rechtsgutachten zur sogenannten Freiwilligkeit in der Prostitution und zur eingesetzten Experten-Kommission durch das BMBFSFJ. Wir legen offen, warum die Evaluation wissenschaftlich mangelhaft ist, zentrale Schutzfragen ausblendet und politische Schlussfolgerungen vorwegnimmt. Besonders alarmierend ist die Zusammensetzung der Kommission: Ohne Aussteigerinnen, ohne Ergebnisoffenheit und mit klarer Vorfestlegung gegen das Nordische Modell droht sie zum Feigenblatt einer gescheiterten Prostitutionspolitik zu werden. Unsere Analyse macht deutlich: Der Status quo schützt Profiteure – nicht Frauen. Es braucht endlich eine politische Wende.

Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) führte im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 01.04.2025 gemeinsam mit drei Unterauftragsnehmern die Evaluation zum Prostituiertenschutzgesetz1 durch. Am Abschlussbericht wirkten Prof. Dr. Tillmann Bartsch, Robert Küster, Laura Treskow, Isabel Henningsmeier und als Unterauftragnehmer Prof. Dr. Joachim Renzikowski (Universität Halle Wittenberg) mit. Das Rechtsgutachten zur Freiwilligkeit in der Prostitution2 wurde von Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz) und das Gutachten Prostituiertenschutzgesetz und Baurecht3 wurde von Prof. Dr. Elke Gurlit (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz) verantwortet.

Als Feministische Partei DIE FRAUEN stehen wir der geltenden Rechtslage im Bereich der Prostitution und dem Sexkauf4 kritisch gegenüber. Seit Jahren fordern wir deshalb die Einführung des Nordischen Modells. Von der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) sind wir in hohem Maße irritiert. Wir üben Kritik an der der Methodik, die Auswahl der TeilnehmerInnen, die inhaltliche Auswertung sowie die politischen Schlussfolgerungen der Studie.

Wir verurteilen, dass sich das KFN in der ganzen Zeit lediglich mit 17 Prostituierten qualitative Interviews geführt hat. Zudem bewerten wir die Methodik der Online-Befragung als ungeeignet. Prostituierte gelten als schwer erreichbare Zielgruppe, weshalb eine anonyme Online-Erhebung weder verlässlich sicherstellen kann, wer tatsächlich teilgenommen hat, noch unbeeinflusste Antworten gewährleistet. Besonders problematisch erscheinen außergewöhnlich hohe Rücklaufquoten von teils über 80 %, die auf eine gezielte Steuerung der Befragung hindeuten. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Fragebögen über Prostitutionsplattformen und Bordellbetriebe verbreitet wurde, also über Akteure, die wirtschaftlich von Prostitution profitieren. Da bekannte Strukturen zeigen, dass viele Online-Accounts nicht von Prostituierten selbst, sondern von Zuhältern oder Betreibern von Prostitutionsstätten verwaltet werden, ist eine externe Einflussnahme wahrscheinlich.

Darüber hinaus kritisieren wir das Sample der befragten Prostituierten als stark verzerrt und nicht repräsentativ. Dies zeigt sich sowohl im Antwortverhalten als auch im Vergleich mit offiziellen Statistiken. So gibt fast die Hälfte der Befragten an, aus Selbstverwirklichung in die Prostitution eingestiegen zu sein, während nur ein sehr kleiner Anteil von Zwang berichtet. Diese Angaben stehen im Widerspruch zu Erkenntnissen von Beratungsstellen und Polizei. Auch die hohe Quote deutscher Staatsangehöriger und Krankenversicherter im Sample weicht erheblich von der Realität ab, in der ein Großteil der Prostituierten aus dem Ausland stammt und häufig keinen Versicherungsschutz besitzt5. Ein Abgleich mit amtlichen Daten hätte diese Verzerrungen offenlegen können, wurde jedoch unterlassen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die starke Orientierung an subjektiven Einschätzungen statt an objektiven Kriterien. Die Evaluation stützt sich vor allem auf die Wahrnehmungen von Prostituierten, Freiern und Bordellbetreibern – also auch von Personen, die direkt von Prostitution profitieren. Objektive Indikatoren, etwa zur tatsächlichen Gewaltbelastung oder zu schweren Straftaten gegen Prostituierte, werden nicht systematisch herangezogen. Dadurch entsteht ein verzerrtes Bild, etwa wenn ein mittleres bis hohes Sicherheitsgefühl als Beleg für ausreichenden Schutz interpretiert wird, obwohl Prostitution nachweislich mit erheblichen gesundheitlichen und lebensbedrohlichen Risiken verbunden ist. Kritisiert wird zudem, dass den Aussagen von Profiteuren das gleiche Gewicht eingeräumt wird wie denen der Prostituierten selbst.

Besonders irritiert zeigen wir uns als Feministische Partei DIE FRAUEN über die politische Voreingenommenheit der Einleitung, zeigt sie schwarz auf weiß eine argumentative Abwehr prostitutionskritischer Haltungen. Zudem bleibt die geschlechtsspezifische Machtasymmetrie der Prostitution – überwiegend weibliche Prostituierte und männliche Nachfrage – vollständig unbeachtet. Die Evaluation überschreitet daher ihren eigentlichen Auftrag, indem sie das Nordische Modell bewertet und ablehnt, obwohl lediglich die Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes untersucht werden sollte. Die Begründung des KFNs, aufgrund der aktuellen Debatte diese Einleitung verfasst zu haben, lässt nur die unwissenschaftliche Schlussfolgerung des Versuches einer ungefragten politischen Einflussnahme zu.

Leider lässt die Evaluation weder verlässliche Aussagen zur Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes zu noch bildet sie die Situation besonders vulnerabler Prostituierter ab. Die, die das Gesetz eigentlich schützen soll, kommen in der Studie kaum vor. Stattdessen hat sich die rechtliche Entwicklung seit der Einführung des Prostitutionsgesetz von 2002 vor allem zugunsten der Profiteure wie Bordellbetreiber verschoben, die nun als normale Gewerbetreibende behandelt werden. Deutschland ist zu einem Zielland für Menschenhandel und Sextourismus geworden.

In dieser Einschätzung beziehen wir uns auf die interne online Veranstaltung des Deutschen Frauenrats mit Dr. Dr. Hauke Brettel und Prof. Joachim Renzikowski am 13.01.2026.

Prof. Brettel analysiert in seinem Gutachten differenziert die Kriterien zur Bestimmung von Freiwilligkeit im Kontext der Prostitution. Sein Vortrag hingegen beschränkte sich aus Sicht der Feministische Partei DIE FRAUEN jedoch weitgehend auf die erste Ebene des Gutachtens und ging nur unzureichend auf die zweite Ebene ein, in der die Übertragung dieser Kriterien auf die konkrete Praxis der Prostitution erfolgt. Dadurch blieb die Darstellung überwiegend abstrakt. Die herangezogenen Merkmale zur Beurteilung von Freiwilligkeit als Feststellungen zur Selbstbestimmungsfähigkeit (Möglichkeit, eine andere Entscheidung zu treffen, als in die Prostitution einzusteigen; Aufklärung über die mit der Tätigkeit einhergehenden Gefahren und Risiken trotz gefahrgeneigte Tätigkeit; Bestimmungsfähigkeit; Realitätsbezug einer selbstbestimmten Entscheidung; Freiheit von Zwang) wurden nicht näher erläutert, sodass die argumentative Stringenz des Gutachtens für das Publikum nicht nachvollziehbar war. Zentrales Ergebnis des Gutachtens ist, dass Freiwilligkeit grundsätzlich möglich, jedoch erheblichen Einschränkungen unterworfen ist.

Aus diesem Befund leitet Prof. Brettel staatliche Schutzpflichten durch möglicherweise ein erweitertes Informationsgespräch bei Anmeldung ab, unter anderem in Form verpflichtender Aufklärung über Risiken. In diesem Punkt teilen wir die Einschätzung, dass eine bloße Pflicht zur Selbstinformation nicht ausreichend ist. Nimmt man die im Gutachten formulierten Voraussetzungen ernst, erscheint es für den Staat kaum möglich, Freiwilligkeit sicherzustellen, da bereits das Fehlen der Aufklärung über eines der relevanten Kriterien dazu führt, dass Freiwilligkeit nicht mehr angenommen werden kann. Die Frage bleibt ebenfalls offen, was passiert, wenn die Frau vermeintlich freiwillig in die Prostitution eingestiegen ist, aber nach einiger Zeit nicht mehr freiwillig tätig ist. Verletzt der Staat dann seine Schutzpflichten?

Prof. Brettel zieht einen Vergleich mit dem medizinischen Bereich, in dem vor operativen Eingriffen verpflichtende, dokumentierte Aufklärungsgespräche vorgesehen sind. Er hält diesen Vergleich für sachgerecht. Prof. Renzikowski widersprach beziehungsweise relativierte diesen Ansatz, indem er den Begriff des „Empowerments“ von Prostituierten betonte, die Rechte von Prostituierten höher gewichtete als die mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und von einer Verpflichtung der Selbstinformation sprach.

Es ist festzuhalten, dass Prof. Brettel ein fundiertes und schlüssiges Gutachten vorgelegt hat. Der Vortrag selbst blieb jedoch so abstrakt, dass die im Gutachten angelegten Schlussfolgerungen nicht nachvollzogen werden konnten. In Phasen, in denen eine stärkere Konkretisierung erfolgte, wurden Aussagen von Prof. Brettel durch Prof. Renzikowski relativiert.

Mit Sorge haben wir auch die wiederholten Äußerungen zur Kenntnis genommen, wonach Regelverstöße und sogar sogenannte „Kollateralschäden“ als gegeben hingenommen werden müssten. Ein solcher Umgang mit geltendem Recht empört uns, da gerade die Identifikation von Defiziten und die daraus abgeleitete Formulierung und Durchsetzung frauenrechtlich relevanter Forderungen den Kern der Arbeit des Deutschen Frauenrats ausmachen.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN weist vehement darauf hin, dass zahlreiche Fragen offen bleiben und einer vertieften Diskussion bedürfen. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass der DF keine weiteren Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex plant. Dadurch bleiben insbesondere die Perspektiven von Aussteigerinnen – ähnlich wie bereits in der Evaluation – weiterhin unberücksichtigt.

Experten-Kommission

Die Feministische Partei DIE FRAUEN erwartet von der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMBFSFJ) eingesetzten „Experten-Kommission“6 eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Prostitutionspolitik. Diese Kommission darf kein Feigenblatt sein, um eine gescheiterte Gesetzgebung zu verwalten oder bekannte Narrative zu reproduzieren. Sie muss den Mut haben, bestehende Regelungen grundsätzlich in Frage zu stellen und neue Wege zu eröffnen.

Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes hat keine belastbaren Erkenntnisse geliefert, die zu einem wirksamen Schutz prostituierter Frauen führen. Dennoch wurde ausgerechnet der verantwortliche Studienleiter, Prof. Dr. Tillmann Bartsch, zum Vorsitzenden der Expertenkommission berufen – obwohl die Evaluation alternative Modelle wie das Nordische Modell bereits vorab zurückweist. Diese personelle Entscheidung und die Berufung von Mitgliedern, die sich schon im Vorfeld explizit gegen das Nordische Modell ausgesprochen haben, lässt ernsthafte Zweifel an der Ergebnisoffenheit der Kommission aufkommen.

Besonders gravierend ist, dass keine einzige Aussteigerin aus der Prostitution Teil der Kommission ist. Damit fehlen jene Stimmen, die über unverzichtbare Expertise zu Gewalt, Abhängigkeit und Ausstiegsbarrieren verfügen. Eine Kommission, die ohne diese Perspektiven arbeitet, kann die Realität der Prostitution nicht angemessen erfassen.

Als Feministische Partei DIE FRAUEN warnen wir davor, weitere Jahre zu verlieren, in denen sich für prostituierte Frauen nichts verbessert, während Profiteure der Prostitution weiter gestärkt werden. Wer Prostitution weiterhin verharmlost oder ausschließlich als „Sexarbeit“ definiert, ignoriert strukturelle Ungleichheit, männliche Nachfrage und die massive Gewalt, die Prostitution prägt.

Diese Kommission steht vor einer klaren Entscheidung: Entweder sie trägt dazu bei, den Status quo zu legitimieren – oder sie leitet eine echte politische Wende ein, die den Schutz von Frauen in den Mittelpunkt stellt. Dafür braucht es Ergebnisoffenheit, kritische Distanz zur bisherigen Gesetzgebung und die konsequente Einbeziehung der Perspektiven von Aussteigerinnen. Leider lässt die Besetzung der Kommission die Hoffnung, eine Wende herbeizuführen, nicht zu.

Für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs blockiert die ukrainische Regierung die Ausreise von Männern zwischen 18 und 60 . Nur mit Sondergenehmigung dürfen sie das Land verlassen. Diese Praxis verletzt das Menschenrecht auf Freizügigkeit. 

Ausreise von jungen Männern seit August 2025 möglich

Seit August 2025 können zumindest 18- bis 22-Jährige ausreisen, was zahlreiche Männer, darunter Kriegsdienstverweigerer, auch nutzen. Zwar garantiert die Verfassung die Verweigerung aus Gewissensgründen, in der Praxis jedoch wird kein entsprechendes Verfahren ermöglicht, Anträge werden oft nicht angenommen oder willkürlich abgelehnt, und selbst anerkannte Fälle werden ignoriert. Viele werden zum Militärdienst gezwungen oder landen gar im Gefängnis. Ukrainischen Männern, die den Kriegsdienst verweigern möchten, bleibt kaum eine andere Möglichkeit, als das Land zu verlassen.

Söder und Linnemann fordern von Ukraine völkerrechtswidrige Handlungen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert nun, dass man die „gelockerten Ausreisebestimmungen“ rückgängig macht. Unterstützung bekommt er vom CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der es ebenfalls kritisiert, dass ausgerechnet viele junge Männer die Ukraine verlassen. Doch das Recht auf Ausreisefreiheit und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und völkerrechtlich bindend. Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert, dass sich deutsche und europäische Politiker:innen für den Schutz dieser Menschenrechte einsetzen und von Aufrufen zu völkerrechtswidrigen Handeln absehen. 

Niemand darf gegen seinen Willen zum Kriegsdienst gezwungen werden; die Menschenrechte auf Ausreisefreiheit und Kriegsdienstverweigerung dürfen nicht dem Krieg geopfert werden.

Solidarische Altersversorgung

Die Feministische Partei DIE FRAUEN steht für Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit. Aktuell ist die Altersversorgung weder gerecht noch nachhaltig. Wir fordern, dass Lebensmöglichkeiten, Versorgung, Mobilität und Wohnraum für ältere Menschen neu und in Verbindung miteinander gedacht werden.   

Frauen sind stärker von Altersarmut betroffen als Männer. Seit den 2000er Jahren wurde das Rentenniveau systematisch gesenkt, was dazu geführt hat, dass heutige Rentnerinnen und Rentner immer weniger von ihrer Rente leben können. 

Wir fordern eine Altersversorgung aus drei Säulen 

     1. Solidarisches Grundeinkommen im Rentenalter: Dieses soll sich an der Armutsgrenze der EU orientieren (60 % des mittleren Einkommens). 

     2. Zusätzliches Einkommen aus Einzahlungen und Ansprüchen: Hierbei gilt das Prinzip „jede Einzahlung zählt“.

     3. Private Vorsorge: Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sowie in spezielle, besonders geschützte Anlageformen, sollen möglich sein.   

     Hierdurch werden Menschen mit prekären Arbeitsverhältnissen und unterbrochenen Erwerbsbiographien besser gestellt. Wir setzen uns besonders für eine Verbesserung der Altersversorgung von Müttern ein, die durch das bisherige System einen hohen Anteil der von Altersarmut Betroffenen ausmachen. 

Solidarische Finanzierung 

Das solidarische Grundeinkommen soll als Sozialleistung erfolgen. Zudem sollen Verbeamtete und Selbständige in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) integriert werden. Die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die bevorzugte Behandlung von Beamten sollen abgeschafft werden.   

Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert, sofort mit dem Umbau des Systems der Altersvorsorge zu beginnen. Das derzeitige System der Altersvorsorge und Versorgung von Alten, Kranken und Behinderten ist nicht zukunftsfähig.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für eine sichere und gerechte Altersversorgung für Frauen – und damit für alle – ein.

Wir protestieren gegen die Verurteilung der Menschenrechts- und Friedensaktivistin Olga Karach

Die Menschenrechts- und Friedensaktivistin Olga Karach wurde von der belarussischen Justiz in Abwesenheit wegen ihrer Menschenrechtsarbeit zu 12 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 170.000 € verurteilt. Sie war angeklagt wegen „Verschwörung zur Machtergreifung durch verfassungswidrige Mittel“, „Förderung extremistischer Aktivitäten“, und „Diskreditierung der Republik Belarus“. Gemeinsam mit ihr wurden auch Veranika Tsepkala, Yauhen Vilski, Anatoli Kotau und Vadzim Dzmitrenak zu je 12 Jahren Haft und hohen Geldstrafen verurteilt.

Olga Karatch leitet das Internationale Zentrums für Bürgerinitiativen Unser Haus (Nash Dom) und ist Mitglied im Vorstand des Europäischen Büros für Kriegsdienstve (EBCO). 

Wir teilen die Sorge mehrerer internationaler Friedensorganisationen um Olga Karach und ihrer  Organisation Nash Dom, die als Teil des Netzwerkes #ObjectWarCampaign KriegsgegnerInnen und KriegsdienstverweigerInnen in Belarus unterstützt. 

Die Entscheidung des Gerichts bedroht auch die Sicherheit weiterer FriedensaktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen aus Belarus. Die UN-Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtslage in Belarus betonte ebenfalls in ihrem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat diese besorgniserregende Situation.

Feministische Partei DIE FRAUEN lehnt Selbstbestimmungsgesetz ab

Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich seit jeher für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung beider Geschlechter, einschließlich der Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ein.

In diesem Sinne lehnen wir den Beschluss des Bundestages zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)” entschieden ab.

Das SBGG reproduziert patriarchale Strukturen und verstärkt bestehende Geschlechtsrollen-Stereotype. Statt Selbstbestimmung und Vielfalt zu fördern, schränkt das Gesetz die Rechte und Autonomie von Frauen ein. Auch demokratische Prinzipien wie die Meinungsfreiheit werden bedroht.

Wir fordern eine umfassende Überarbeitung des Gesetzesrahmens, die die verschiedenen Bedürfnisse aller betroffenen Gruppen berücksichtigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN ruft dazu auf, die von verschiedenen Organisationen geplante Klage gegen das SBGG zu unterstützen und für eine Gesetzgebung einzutreten, die die grundgesetzlich versicherten Rechte der weiblichen Mehrheit der Bevölkerung respektiert.

Liebe FeministInnen, liebe UnterstützerInnen

vielen, vielen Dank an alle, die uns dabei unterstützt haben, bei der Wahl zu dem europäischen Parlament im Juni 2024 zugelassen zu werden! Leider haben wir dieses Ziel verfehlt, da es uns nicht gelungen ist, die nötige Anzahl an Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Wir werden also nicht bei der Europawahl antreten können.

Es hat uns sehr motiviert und gefreut, dass auch Frauen außerhalb der Partei für uns Unterschriften gesammelt und uns anderweitig unterstützt haben!  Denn nach wie vor halten wir einen starken Feminismus und eine feministische Partei für sehr wichtig. Auch zukünftig werden wir daher versuchen, an Wahlen teilzunehmen.

Wir freuen uns über Kommentare und Rückmeldungen an folgende E-Mail-Adresse: bag_eu-wahl2024@feministischepartei.de 

Frauenorganisationen informieren UN Frauenrechtskommission über besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland

Die Feministische Partei DIE FRAUEN ist eine von zahlreichen Frauenorganisationen und -initiativen, die das eingereichte Dokument unterzeichnet haben. Es macht die UN auf gegenwärtig besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland aufmerksam, die gegen ratifizierte Konventionen verstoßen. Die Dokumentation konzentriert sich auf die Themenbereiche ‚geplantes Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)‘ und ‚Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG‘. Die Unterlagen wurden Ende Januar 2024 bei der UN-Frauenrechtskommission und der UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem eingereicht.

Gemäß den Regularien der Vereinten Nationen wird die Bundesregierung Deutschlands über den Eingang des Dokuments informiert. Sie hat sechs Monate Zeit gegenüber der UN zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Nein zum Digitalzwang

Die zunehmende Digitalisierung macht es in vielen Lebensbereichen immer schwieriger, ohne Smartphone und Internet teilzunehmen. Ob Packstationen, Leihfahrzeuge, Speisekarten, Arzttermine- viele Dienste basieren heutzutage auf die Nutzung eines Smartphones. Nicht nur alte und arme Menschen werden durch Digitalisierung ausgeschlossen, sondern auch diejenigen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht dem Digitalzwang unterwerfen wollen.

Wir meinen: Private und öffentliche Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie auch Menschen Zugang bieten, die nicht online sind oder sein wollen. Das Recht auf ein analoges Leben ohne strukturelle Nachteile gehört zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft – auch wenn dies nicht mit den Interessen einer mächtigen Digital-Lobby übereinstimmt.

Männernetzwerke dominieren unsere Mobilitätspolitik

Noch immer bestimmen Automobilindustrie und Straßenbaugesellschaften die Mobilitätspolitik. Hierbei handelt es sich um altertümlich anmutende Männernetzwerke. 

Es ist schon sehr lange bekannt, dass Frauen anders mobil sind als Männer: Noch immer sind es häufiger Frauen, die Kinderwägen schieben. Auf ihren Wegen zur Arbeit, KiTa und Supermarkt bevorzugen sie die Verkehrsmittel Fahrrad oder Bus. Trotzdem sind unsere Städte und Straßen überwiegend auf den Autoverkehr ausgerichtet.

Wer wissen will, wer dafür verantwortlich ist, dass unsere Verkehrspolitik immer noch dem technokratischen Diktat der autogerechten Stadt anhängt, kann eine Antwort hier finden: In der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., FGSV. Der Frauenanteil in diesem nahezu unbekannten, aber verkehrspolitisch bedeutsamen Gremium beträgt lediglich 13%! 

Diese Institution ist weder demokratisch legitimiert, noch ist sie Willens oder in der Lage, sich der dringend nötigen Mobilitätswende zu öffnen. Das ist wenig verwunderlich, denn Ihre Akteure kommen aus der Straßenbau- und Automobilindustrie. Trotzdem liefert sie mit ihren Regelwerken den Ministerien die Vorgaben für Straßen- und Stadtplanung. Die FGSV bestimmt beispielsweise, wie lange eine Fußgängerampel grün zeigt. Wir wissen: die Grünphasen sind oft so kurz, dass nichtnur mobilitätseingeschränkte Menschen auf dem Mittelstreifen anhalten müssen.

Schon bei ihrer Gründung 1924 als „Studiengesellschaft für den Automobilstraßenbau“ (STUFA) war die Förderung des Autoverkehrs zentrales Ziel. Mit der offiziellen Einbindung in den nationalsozialistischen Machtapparat wurde sie in die „Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen“ (FGS) umgewandelt und diente willig dem faschistischen Kriegsregime. Nach Kriegsende und Auflösung durch die USA wurde sie neu gegründet. Im Jahr 1983 erhielt sie ihren heutigen Namen: „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ (FGSV). Jedoch hat sich in ihrer Ausrichtung und Mitgliederstruktur wenig geändert. Sie stemmt sich bis heute gegen die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, gegen die angemessene Beteiligung von Frauen und gegen Maßnahmen zur Mobilitätswende. Trotzdem ist sie die maßgebliche Institution, die mit ihren technischen Regelwerken bis heute die autozentrierte Verkehrsplanung entscheidend prägt.

Wir von der feministischen Partei DIE FRAUEN wünschen uns hingegen eine Verkehrspolitik, die Fahrradwege und den ÖPNV stärken. Sie ist ökologisch sinnvoll und führt zu lebenswerten Städten.

Statistik zum Mobilitätsverhalten von Frauen und Männern: https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Verkehr/Mobilitaet-Frauen-Maenner.html

Verfassungsbeschwerde gegen deutsches Prostitutionsgesetz

Britta Zangen hat im Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz und gegen das Prostitutionsschutzgesetz eingelegt, weil die Würde jeder Frau durch Prostitution auf eklatante Weise verletzt wird (siehe Art. 1 Abs. 1 GG).

Deutschland ist seit der Gesetzesänderung 2002 das europäische Land für Prostitution geworden, mit einem Jahresumsatz von geschätzten 15 Md. für die organisierte Kriminalität. Zahlreiche Stellungnahmen der EU, Erfahrungsberichte Betroffener und wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass das deutsche Gesetz die Ausbeutung Abertausender Frauen begünstigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN unterstützt die Verfassungsbeschwerde. Solltet Ihr das ebenfalls tun wollen, so findet Ihr hier die Möglichkeit dazu: https://www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-prostitutionsgesetz