
Die Bundesregierung will Wohnkonzerne vor dem Grundgesetz schützen. Sie greift dazu Art 15 an und stellt sich damit offen auf die Seite von Finanz- und Immobilienkonzernen statt auf die der Mieter:innen. Sie tritt den sozialen Kern des Grundgesetzes mit Füßen. Denn Art. 14 ist eindeutig: Eigentum verpflichtet — und wenn diese Verpflichtung beim Grundbedürfnis Wohnen seit Jahren missachtet wird, dann ist Art. 15 ein notwendiges verfassungsmäßiges Mittel.
Wer Art. 15 blockiert, schützt Profite auf Kosten von Verdrängung, Mietenarmut und Wohnungslosigkeit. Vergesellschaftung von Wohnraum ist die überfällige Antwort auf einen Wohnungsmarkt, der für viele längst zur sozialen Katastrophe geworden ist. Insbesondere sind alleinsorgende Frauen und Frauen, die sich von gewalttätigen Partnern trennen, von dieser Katastrophe betroffen.
Wir wenden uns gegen dieses perfide Vorgehen der Bundesregierung und fordern die Berliner Regierung auf, endlich die Forderung des erfolgreichen Volksentscheids von 2021 (Deutsche Wohnen & Co enteignen) umzusetzen.