





We are a formation of activists from groups & individuals fighting for the cause of Afghanistan, the situation of Afghan refugees & asylum seekers.
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feminista.berlin
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Wir bitten vorab schon einmal um Nachsicht, falls etwas noch nicht so funktioniert, wie es sollte. Wir werden Fehler, wenn möglich, immer sofort beheben.
Die Wahl ist jetzt abgeschlossen. Im Wahlkreis Moabit Nord und hat die Feministische Partei 111 Stimmen = 0,7% erhalten.
Jahrgang 1958
Erwerbstätig als Verwaltungsangestellte beim Deutschen Gewerkschaftsbund, nebenberuflich Heilpraktikerin (Shiatsu)
Verheiratet mit einer Frau
Mitfrau seit 1999, in Berlin aktiv seit 2012,
Landessprecherin von 2015 bis 2021 Bundessprecherin seit April 2022
Pressemitteilung 2.8.2022
Die Feministische Partei DIE FRAUEN lehnt die von den Grünen und der FDP eingebrachten Gesetzesentwürfe zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz („Self-ID“) ab.
Self-ID ist in keiner Weise geeignet, die Diskriminierung von Individuen zu beenden, die unter der Geschlechterrolle („gender“) leiden, die ihnen auf Grund ihres angeborenen biologischen Geschlechts („sex“) zugewiesen wurde. Dazu wäre ein gesellschaftlicher Wandel nötig. Statt dessen werden die angestrebten Gesetzesänderungen Tür und Tor für neue Diskriminierungen von Frauen öffnen.
In erster Linie dient das geplante Self-Id dazu, die Profitinteressen von Kliniken und der Pharma-industrie zu befördern. Deren Lobby versucht Menschen einzureden, ihr Leiden unter den herkömmlichen gesellschaftlichen Geschlechterrollenzwängen könnte durch einen scheinbar problemlosen Wandel des biologischen Geschlechts beseitigt werden.
Tatsächlich kann das angeborene Geschlecht nicht geändert werden. Teure, schmerzhafte, riskante und nicht rückgängig zu machende Operationen mit häufigen Komplikationen, starken lebenslangen Nebenwirkungen wie Unfruchtbarkeit und teilweisem oder vollständigem Verlust der sexuellen Empfindsamkeit sowie erhöhten Krebs- und Thromboserisiken, schaffen lediglich eine optische Annäherung an das gewünschte neue Geschlecht; dieser Schein kann nur durch die lebenslange Gabe von Hormonen und Folgeoperationen einigermaßen aufrecht erhalten werden.
Die Behauptung, eine sogenannte Geschlechtsangleichung würde die Diskriminierung unangepasster Individuen beenden, ist falsch. Die herkömmlichen Geschlechterrollen bleiben unangetastet. Sie werden zementiert. Statt – wie bisher von der Frauenbewegung gefordert – auf die Überwindung von Geschlechterstereotypen hinzuarbeiten, werden die Individuen diesen Geschlechterrollen (im Wortsinn) angepasst. Der Druck zur Normierung steigt dadurch immer stärker und produziert damit eine immer größer werdende Zahl an Menschen, die sich falsch fühlen.
Erneut werden dabei Frauen und ihre Unterdrückung auf Grund ihres angeborenen biologischen Geschlechtes unsichtbar gemacht; erneut werden sie und ihre Bedürfnisse männlichen Interessen untergeordnet. Zugänge zu männlichen Privilegien, die die Frauenbewegung dem Patriarchat abgetrotzt hat, werden rückgängig gemacht.
Die schwer erkämpften Frauenräume sollen von Männern, die sich zu Frauen erklären, eingenommen werden können. Frauenhäuser sind seit ihrer Einrichtung hoffnungslos unterfinanziert und werden sich dem Eindringen von als Frauen deklarierten Männer beugen müssen, wollen sie ihre Finanzierung durch patriarchale Institutionen (z.B. Parlamente, Stiftungen) nicht gänzlich verlieren.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich ein für die Überwindung von Geschlechtsrollen–zwängen. Alle Individuen benötigen ein gesellschaftliches Klima, in dem sie sich ausdrücken und wohlfühlen können, und in dem sie – so wie sie sind – akzeptiert und respektiert werden. Dazu benötigen sie keine gewaltsame medizinische Anpassung an einen Rollenstereotyp und keine Umdeklaration in ein anderes Geschlecht sondern die glaubhafte Bestärkung darin, dass sie in ihrem eigenen Geschlecht nicht falsch sind. Eine medizinisch ausgeführte sogenannte Geschlechtsanpassung sollte ausschließlich bei nachgewiesener Geschlechtsdysphorie nach dem 21. Lebensjahr ermöglicht werden.
Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Dieser ist das Ergebnis von internationaler patriarchaler Herrschaftspolitik. Machtstreben in Kombination mit Armeen und Rüstungsproduktion verursacht unendliches Leid.
Wir sagen NEIN zu Militarisierung, Waffenlieferungen oder Militäraktionen und den dadurch erzeugten Eskalationsspiralen. Wir unterstützen humanitäre Hilfe für alle Geflüchteten und Opfer von Gewalt – unabhängig von ihrer Herkunft.
Zweierlei Maß beherrscht unsere politische Bewertung militärischer Interventionen sowie unseren Umgang mit geflohenen Menschen. Es ist verständlich, dass Individuen ihr Mitgefühl und ihre Hilfsbereitschaft nicht auf alle Kriegs- und Krisengebiete der Welt gleichmäßig verteilen können. Doch politische Entscheidungen müssen sich an der Allgemeingültigkeit der Menschenrechte orientieren.
Diese doppelmoralischen Standards basieren auf rechtlicher Ungleichbehandlung; sie sind unerträglich und befördern rassistische Denk- und Verhaltensweisen. Wir fordern die Bundesregierung auf, völkerrechtswidrige Angriffskriege grundsätzlich zu verurteilen und sich für ihre Beendigung einzusetzen. Wir fordern gleiche Integrationschancen für alle geflohenen Menschen. Dazu muss die entsprechende EU-Richtlinie (Massenzustromrichtlinie 2001/55/EG https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/Gesetzestexte/EU-RL_voruebergehender_Schutz.pdf) auf alle Schutzsuchenden angewendet werden – unabhängig davon, woher diese kommen.
Für die politisch interessierte Leserin, die alt genug ist, die Entstehung und Entwicklung der GRÜNEN verfolgt zu haben, sind die Begriffe „Fundamentalismus“ und „Realpolitik“ und die damit verbundenen Diskussionen bekannt.
Für Jüngere sei gesagt, dass diese Begriffe Wortschöpfungen der GRÜNEN sind. Die Auseinandersetzung selbst aber ist älter; sie wurde von allen systemkritischen Parteien geführt und wurde vorher in der StudentINNenbewegung und in der ArbeiterINNenbewegung als Widerspruch zwischen Reform und Revolution bezeichnet. Fast immer ließen sich in diesen Diskussionen DREI Strömungen ausmachen.
Alle frauenverachtenden Kräfte arbeiten kontinuierlich an der Verwertung des weiblichen Körpers. Wir wenden uns gegen jede Form von Leihmutterschaft und gegen ein Verwertungsinteresse des weiblichen Körpers. Wir wollen verhindern, dass sich das Verständnis vom Mensch als Ware weiter in die Gesellschaft frisst. Es gibt kein Grundrecht auf ein biologisches Kind. Wir wenden uns gegen die Pläne des Ampel- Koalitionsvertrags, Eizellenspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft in Deutschland zu legalisieren.
Die Forschung zu Fortpflanzungsmedizin hat Interesse am einfachen Zugang zu humanen Eizellen und embryonales Stammzellenmaterial. An Eizellen besteht zudem hohes kommerzielles Verwertungsinteresse. Dieser Industriezweig wäre der großer Gewinner, wenn Eizellenspende, Embryonenspende und Leimutterschaft in Deutschland gesetzlich erlaubt werden würden.
Die Lebenswirklichkeit von Leihmüttern in Osteuropa, Indien und anderen Ländern heißt Armut. Deswegen nehmen sie körperliche und psychische Belastung und medizinische Risiken in Kauf.
Ohne finanzielle Not würde sich keine Frau dafür entscheiden, neun Monate ein Kind in sich heranwachsen zu lassen und gleichzeitig jeden Aufbau einer mütterlichen Beziehung bis nach der Geburt zu unterbinden, es unter Anstrengungen auf die Welt zu bringen – nur um es dann abzugeben.
Die Leihmutter erhält nur einen kleineren Teil des „Kaufpreises“ – das meiste davon auch erst nach erfolgter Geburt. Der Hauptteil verbleibt bei der Vermittlungsfirma. Für 50.000 € garantiert diese z.B. eine unbegrenzte Anzahl von IVF-Versuchen mit Spendereizellen; die Auswahl der Eizellenspenderin aus einem Katalog nach persönlichen Anforderungen der AuftraggeberInnen; für Zwillinge wird eine Zusatzzahlung von 4000 € fällig. Billiger wird es, wenn die Paare eigene (eingefrorene) Embryonen mitbringen. Für ein Baby made in USA muss ein Europäisches Paar deutlich mehr bezahlen. Für Ukrainische Leihmutter gibt es momentan Preisnachlass.
Daher ist klar: Nur wenige Menschen können es sich leisten, ein Kind zu bestellen und eine Leihmutter zu mieten. Babykauf über Leihmutterschaft basiert auf Einkommensungleichheit und oft in Kombination mit rassistischen Rahmenbedingungen.
Es wachsen Kinder heran, die sexualitätsfrei und nach Qualitätskriterien selektiert entstanden sind. Sie werden bei der Auseinandersetzung nach ihrer Herkunft vor besondere Herausforderungen gestellt: Biologische, genetische und soziale Eltern können sich unterscheiden und die Suche nach der eigenen Identität erschweren. Diese Kinder sind Produkte eines kommerziell getriebenen Kaufaktes, der auf gesellschaftlicher Ungleichheit basiert und davon profitiert.
Noch ist völlig unklar, welche psychologischen Folgen diese Kinder zu tragen haben werden.
Der „Bundesverkehrswegeplan 2030“ (BVWP) verstößt mit seinen Anreizen für noch mehr verkehrsbedingten Treibhausgasen gegen das Pariser Klimaschutzabkommen (1,5-Grad-Limit), gegen Artikel 20a des Grundgesetzes sowie gegen § 13, Absatz 1 des Klimaschutzgesetzes. Er bricht das Völkerrecht und die Verfassung. So stellt es ein Rechtsgutachten des BUND und das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Frage des Klimaschutzes klar.
Der BVWP samt dem „Methodenhandbuch zum BVWP“ zementiert wortwörtlich ein gescheitertes Mobilitätskonzept des letzten Jahrhunderts für die Menschen, die künftig unser Land bewohnen werden. Durch seine Verwirklichung würde der PKW- und Güterverkehr auf der Straße zunehmen, damit auch Abgase, Lärm und Feinstaub; es würden wichtige Grünflächen und Wälder zerschnitten und zerstört werden, Wohnraum in Städten vernichtet und immer weitere Flächen versiegelt werden.
Das ist nicht zu verantworten und würde letztlich ein Beitrag zu weiteren Verlusten an Menschenleben, zu Gesundheitsschäden für Menschen, Tiere, Pflanzen und zu riesigen volkswirtschaftlichen Schäden durch klimakrisenbedingte Naturkatastrophen sein.
Aus diesem Grund muss der BVWP sofort ausgesetzt werden (Moratorium).
Es darf kein weiterer Kilometer Autobahn oder Fernstraße gebaut werden, bevor es nicht einen BVWP gibt, dessen Klima- und Naturschutztauglichkeit sowie seine positive Funktion für eine umfassende Verkehrswende im Konsens mit allen wichtigen Umweltschutz- und Verkehrsinitiativen und -verbänden erstellt worden ist.