
Die Feministische Partei DIE FRAUEN bezieht Stellung zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes, zum Rechtsgutachten zur sogenannten Freiwilligkeit in der Prostitution und zur eingesetzten Experten-Kommission durch das BMBFSFJ. Wir legen offen, warum die Evaluation wissenschaftlich mangelhaft ist, zentrale Schutzfragen ausblendet und politische Schlussfolgerungen vorwegnimmt. Besonders alarmierend ist die Zusammensetzung der Kommission: Ohne Aussteigerinnen, ohne Ergebnisoffenheit und mit klarer Vorfestlegung gegen das Nordische Modell droht sie zum Feigenblatt einer gescheiterten Prostitutionspolitik zu werden. Unsere Analyse macht deutlich: Der Status quo schützt Profiteure – nicht Frauen. Es braucht endlich eine politische Wende.
Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes
Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) führte im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 01.04.2025 gemeinsam mit drei Unterauftragsnehmern die Evaluation zum Prostituiertenschutzgesetz1 durch. Am Abschlussbericht wirkten Prof. Dr. Tillmann Bartsch, Robert Küster, Laura Treskow, Isabel Henningsmeier und als Unterauftragnehmer Prof. Dr. Joachim Renzikowski (Universität Halle Wittenberg) mit. Das Rechtsgutachten zur Freiwilligkeit in der Prostitution2 wurde von Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz) und das Gutachten Prostituiertenschutzgesetz und Baurecht3 wurde von Prof. Dr. Elke Gurlit (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz) verantwortet.
Als Feministische Partei DIE FRAUEN stehen wir der geltenden Rechtslage im Bereich der Prostitution und dem Sexkauf4 kritisch gegenüber. Seit Jahren fordern wir deshalb die Einführung des Nordischen Modells. Von der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) sind wir in hohem Maße irritiert. Wir üben Kritik an der der Methodik, die Auswahl der TeilnehmerInnen, die inhaltliche Auswertung sowie die politischen Schlussfolgerungen der Studie.
Wir verurteilen, dass sich das KFN in der ganzen Zeit lediglich mit 17 Prostituierten qualitative Interviews geführt hat. Zudem bewerten wir die Methodik der Online-Befragung als ungeeignet. Prostituierte gelten als schwer erreichbare Zielgruppe, weshalb eine anonyme Online-Erhebung weder verlässlich sicherstellen kann, wer tatsächlich teilgenommen hat, noch unbeeinflusste Antworten gewährleistet. Besonders problematisch erscheinen außergewöhnlich hohe Rücklaufquoten von teils über 80 %, die auf eine gezielte Steuerung der Befragung hindeuten. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Fragebögen über Prostitutionsplattformen und Bordellbetriebe verbreitet wurde, also über Akteure, die wirtschaftlich von Prostitution profitieren. Da bekannte Strukturen zeigen, dass viele Online-Accounts nicht von Prostituierten selbst, sondern von Zuhältern oder Betreibern von Prostitutionsstätten verwaltet werden, ist eine externe Einflussnahme wahrscheinlich.
Darüber hinaus kritisieren wir das Sample der befragten Prostituierten als stark verzerrt und nicht repräsentativ. Dies zeigt sich sowohl im Antwortverhalten als auch im Vergleich mit offiziellen Statistiken. So gibt fast die Hälfte der Befragten an, aus Selbstverwirklichung in die Prostitution eingestiegen zu sein, während nur ein sehr kleiner Anteil von Zwang berichtet. Diese Angaben stehen im Widerspruch zu Erkenntnissen von Beratungsstellen und Polizei. Auch die hohe Quote deutscher Staatsangehöriger und Krankenversicherter im Sample weicht erheblich von der Realität ab, in der ein Großteil der Prostituierten aus dem Ausland stammt und häufig keinen Versicherungsschutz besitzt5. Ein Abgleich mit amtlichen Daten hätte diese Verzerrungen offenlegen können, wurde jedoch unterlassen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die starke Orientierung an subjektiven Einschätzungen statt an objektiven Kriterien. Die Evaluation stützt sich vor allem auf die Wahrnehmungen von Prostituierten, Freiern und Bordellbetreibern – also auch von Personen, die direkt von Prostitution profitieren. Objektive Indikatoren, etwa zur tatsächlichen Gewaltbelastung oder zu schweren Straftaten gegen Prostituierte, werden nicht systematisch herangezogen. Dadurch entsteht ein verzerrtes Bild, etwa wenn ein mittleres bis hohes Sicherheitsgefühl als Beleg für ausreichenden Schutz interpretiert wird, obwohl Prostitution nachweislich mit erheblichen gesundheitlichen und lebensbedrohlichen Risiken verbunden ist. Kritisiert wird zudem, dass den Aussagen von Profiteuren das gleiche Gewicht eingeräumt wird wie denen der Prostituierten selbst.
Besonders irritiert zeigen wir uns als Feministische Partei DIE FRAUEN über die politische Voreingenommenheit der Einleitung, zeigt sie schwarz auf weiß eine argumentative Abwehr prostitutionskritischer Haltungen. Zudem bleibt die geschlechtsspezifische Machtasymmetrie der Prostitution – überwiegend weibliche Prostituierte und männliche Nachfrage – vollständig unbeachtet. Die Evaluation überschreitet daher ihren eigentlichen Auftrag, indem sie das Nordische Modell bewertet und ablehnt, obwohl lediglich die Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes untersucht werden sollte. Die Begründung des KFNs, aufgrund der aktuellen Debatte diese Einleitung verfasst zu haben, lässt nur die unwissenschaftliche Schlussfolgerung des Versuches einer ungefragten politischen Einflussnahme zu.
Leider lässt die Evaluation weder verlässliche Aussagen zur Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes zu noch bildet sie die Situation besonders vulnerabler Prostituierter ab. Die, die das Gesetz eigentlich schützen soll, kommen in der Studie kaum vor. Stattdessen hat sich die rechtliche Entwicklung seit der Einführung des Prostitutionsgesetz von 2002 vor allem zugunsten der Profiteure wie Bordellbetreiber verschoben, die nun als normale Gewerbetreibende behandelt werden. Deutschland ist zu einem Zielland für Menschenhandel und Sextourismus geworden.
In dieser Einschätzung beziehen wir uns auf die interne online Veranstaltung des Deutschen Frauenrats mit Dr. Dr. Hauke Brettel und Prof. Joachim Renzikowski am 13.01.2026.
Prof. Brettel analysiert in seinem Gutachten differenziert die Kriterien zur Bestimmung von Freiwilligkeit im Kontext der Prostitution. Sein Vortrag hingegen beschränkte sich aus Sicht der Feministische Partei DIE FRAUEN jedoch weitgehend auf die erste Ebene des Gutachtens und ging nur unzureichend auf die zweite Ebene ein, in der die Übertragung dieser Kriterien auf die konkrete Praxis der Prostitution erfolgt. Dadurch blieb die Darstellung überwiegend abstrakt. Die herangezogenen Merkmale zur Beurteilung von Freiwilligkeit als Feststellungen zur Selbstbestimmungsfähigkeit (Möglichkeit, eine andere Entscheidung zu treffen, als in die Prostitution einzusteigen; Aufklärung über die mit der Tätigkeit einhergehenden Gefahren und Risiken trotz gefahrgeneigte Tätigkeit; Bestimmungsfähigkeit; Realitätsbezug einer selbstbestimmten Entscheidung; Freiheit von Zwang) wurden nicht näher erläutert, sodass die argumentative Stringenz des Gutachtens für das Publikum nicht nachvollziehbar war. Zentrales Ergebnis des Gutachtens ist, dass Freiwilligkeit grundsätzlich möglich, jedoch erheblichen Einschränkungen unterworfen ist.
Aus diesem Befund leitet Prof. Brettel staatliche Schutzpflichten durch möglicherweise ein erweitertes Informationsgespräch bei Anmeldung ab, unter anderem in Form verpflichtender Aufklärung über Risiken. In diesem Punkt teilen wir die Einschätzung, dass eine bloße Pflicht zur Selbstinformation nicht ausreichend ist. Nimmt man die im Gutachten formulierten Voraussetzungen ernst, erscheint es für den Staat kaum möglich, Freiwilligkeit sicherzustellen, da bereits das Fehlen der Aufklärung über eines der relevanten Kriterien dazu führt, dass Freiwilligkeit nicht mehr angenommen werden kann. Die Frage bleibt ebenfalls offen, was passiert, wenn die Frau vermeintlich freiwillig in die Prostitution eingestiegen ist, aber nach einiger Zeit nicht mehr freiwillig tätig ist. Verletzt der Staat dann seine Schutzpflichten?
Prof. Brettel zieht einen Vergleich mit dem medizinischen Bereich, in dem vor operativen Eingriffen verpflichtende, dokumentierte Aufklärungsgespräche vorgesehen sind. Er hält diesen Vergleich für sachgerecht. Prof. Renzikowski widersprach beziehungsweise relativierte diesen Ansatz, indem er den Begriff des „Empowerments“ von Prostituierten betonte, die Rechte von Prostituierten höher gewichtete als die mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und von einer Verpflichtung der Selbstinformation sprach.
Es ist festzuhalten, dass Prof. Brettel ein fundiertes und schlüssiges Gutachten vorgelegt hat. Der Vortrag selbst blieb jedoch so abstrakt, dass die im Gutachten angelegten Schlussfolgerungen nicht nachvollzogen werden konnten. In Phasen, in denen eine stärkere Konkretisierung erfolgte, wurden Aussagen von Prof. Brettel durch Prof. Renzikowski relativiert.
Mit Sorge haben wir auch die wiederholten Äußerungen zur Kenntnis genommen, wonach Regelverstöße und sogar sogenannte „Kollateralschäden“ als gegeben hingenommen werden müssten. Ein solcher Umgang mit geltendem Recht empört uns, da gerade die Identifikation von Defiziten und die daraus abgeleitete Formulierung und Durchsetzung frauenrechtlich relevanter Forderungen den Kern der Arbeit des Deutschen Frauenrats ausmachen.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN weist vehement darauf hin, dass zahlreiche Fragen offen bleiben und einer vertieften Diskussion bedürfen. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass der DF keine weiteren Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex plant. Dadurch bleiben insbesondere die Perspektiven von Aussteigerinnen – ähnlich wie bereits in der Evaluation – weiterhin unberücksichtigt.
Experten-Kommission
Die Feministische Partei DIE FRAUEN erwartet von der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMBFSFJ) eingesetzten „Experten-Kommission“6 eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Prostitutionspolitik. Diese Kommission darf kein Feigenblatt sein, um eine gescheiterte Gesetzgebung zu verwalten oder bekannte Narrative zu reproduzieren. Sie muss den Mut haben, bestehende Regelungen grundsätzlich in Frage zu stellen und neue Wege zu eröffnen.
Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes hat keine belastbaren Erkenntnisse geliefert, die zu einem wirksamen Schutz prostituierter Frauen führen. Dennoch wurde ausgerechnet der verantwortliche Studienleiter, Prof. Dr. Tillmann Bartsch, zum Vorsitzenden der Expertenkommission berufen – obwohl die Evaluation alternative Modelle wie das Nordische Modell bereits vorab zurückweist. Diese personelle Entscheidung und die Berufung von Mitgliedern, die sich schon im Vorfeld explizit gegen das Nordische Modell ausgesprochen haben, lässt ernsthafte Zweifel an der Ergebnisoffenheit der Kommission aufkommen.
Besonders gravierend ist, dass keine einzige Aussteigerin aus der Prostitution Teil der Kommission ist. Damit fehlen jene Stimmen, die über unverzichtbare Expertise zu Gewalt, Abhängigkeit und Ausstiegsbarrieren verfügen. Eine Kommission, die ohne diese Perspektiven arbeitet, kann die Realität der Prostitution nicht angemessen erfassen.
Als Feministische Partei DIE FRAUEN warnen wir davor, weitere Jahre zu verlieren, in denen sich für prostituierte Frauen nichts verbessert, während Profiteure der Prostitution weiter gestärkt werden. Wer Prostitution weiterhin verharmlost oder ausschließlich als „Sexarbeit“ definiert, ignoriert strukturelle Ungleichheit, männliche Nachfrage und die massive Gewalt, die Prostitution prägt.
Diese Kommission steht vor einer klaren Entscheidung: Entweder sie trägt dazu bei, den Status quo zu legitimieren – oder sie leitet eine echte politische Wende ein, die den Schutz von Frauen in den Mittelpunkt stellt. Dafür braucht es Ergebnisoffenheit, kritische Distanz zur bisherigen Gesetzgebung und die konsequente Einbeziehung der Perspektiven von Aussteigerinnen. Leider lässt die Besetzung der Kommission die Hoffnung, eine Wende herbeizuführen, nicht zu.
1 https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/prostituiertenschutzgesetz-2356220
2 https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/266222/ea8784deb9facce667614f8da1fea49f/evaluation-prostschg-gutachten-freiwilligkeit-in-der-prostitution-data.pdf







