Zum Hauptinhalt springen

30 JAHRE

Kampf für Frauenbefreiung

Stellungnahme zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes

Die Feministische Partei DIE FRAUEN bezieht Stellung zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes, zum Rechtsgutachten zur sogenannten Freiwilligkeit in der Prostitution und zur eingesetzten Experten-Kommission durch das BMBFSFJ. Wir legen offen, warum die Evaluation wissenschaftlich mangelhaft ist, zentrale Schutzfragen ausblendet und politische Schlussfolgerungen vorwegnimmt. Besonders alarmierend ist die Zusammensetzung der Kommission: Ohne Aussteigerinnen, ohne Ergebnisoffenheit und mit klarer Vorfestlegung gegen das Nordische Modell droht sie zum Feigenblatt einer gescheiterten Prostitutionspolitik zu werden. Unsere Analyse macht deutlich: Der Status quo schützt Profiteure – nicht Frauen. Es braucht endlich eine politische Wende.

Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) führte im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 01.04.2025 gemeinsam mit drei Unterauftragsnehmern die Evaluation zum Prostituiertenschutzgesetz1 durch. Am Abschlussbericht wirkten Prof. Dr. Tillmann Bartsch, Robert Küster, Laura Treskow, Isabel Henningsmeier und als Unterauftragnehmer Prof. Dr. Joachim Renzikowski (Universität Halle Wittenberg) mit. Das Rechtsgutachten zur Freiwilligkeit in der Prostitution2 wurde von Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz) und das Gutachten Prostituiertenschutzgesetz und Baurecht3 wurde von Prof. Dr. Elke Gurlit (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz) verantwortet.

Als Feministische Partei DIE FRAUEN stehen wir der geltenden Rechtslage im Bereich der Prostitution und dem Sexkauf4 kritisch gegenüber. Seit Jahren fordern wir deshalb die Einführung des Nordischen Modells. Von der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) sind wir in hohem Maße irritiert. Wir üben Kritik an der der Methodik, die Auswahl der TeilnehmerInnen, die inhaltliche Auswertung sowie die politischen Schlussfolgerungen der Studie.

Wir verurteilen, dass sich das KFN in der ganzen Zeit lediglich mit 17 Prostituierten qualitative Interviews geführt hat. Zudem bewerten wir die Methodik der Online-Befragung als ungeeignet. Prostituierte gelten als schwer erreichbare Zielgruppe, weshalb eine anonyme Online-Erhebung weder verlässlich sicherstellen kann, wer tatsächlich teilgenommen hat, noch unbeeinflusste Antworten gewährleistet. Besonders problematisch erscheinen außergewöhnlich hohe Rücklaufquoten von teils über 80 %, die auf eine gezielte Steuerung der Befragung hindeuten. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der Fragebögen über Prostitutionsplattformen und Bordellbetriebe verbreitet wurde, also über Akteure, die wirtschaftlich von Prostitution profitieren. Da bekannte Strukturen zeigen, dass viele Online-Accounts nicht von Prostituierten selbst, sondern von Zuhältern oder Betreibern von Prostitutionsstätten verwaltet werden, ist eine externe Einflussnahme wahrscheinlich.

Darüber hinaus kritisieren wir das Sample der befragten Prostituierten als stark verzerrt und nicht repräsentativ. Dies zeigt sich sowohl im Antwortverhalten als auch im Vergleich mit offiziellen Statistiken. So gibt fast die Hälfte der Befragten an, aus Selbstverwirklichung in die Prostitution eingestiegen zu sein, während nur ein sehr kleiner Anteil von Zwang berichtet. Diese Angaben stehen im Widerspruch zu Erkenntnissen von Beratungsstellen und Polizei. Auch die hohe Quote deutscher Staatsangehöriger und Krankenversicherter im Sample weicht erheblich von der Realität ab, in der ein Großteil der Prostituierten aus dem Ausland stammt und häufig keinen Versicherungsschutz besitzt5. Ein Abgleich mit amtlichen Daten hätte diese Verzerrungen offenlegen können, wurde jedoch unterlassen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die starke Orientierung an subjektiven Einschätzungen statt an objektiven Kriterien. Die Evaluation stützt sich vor allem auf die Wahrnehmungen von Prostituierten, Freiern und Bordellbetreibern – also auch von Personen, die direkt von Prostitution profitieren. Objektive Indikatoren, etwa zur tatsächlichen Gewaltbelastung oder zu schweren Straftaten gegen Prostituierte, werden nicht systematisch herangezogen. Dadurch entsteht ein verzerrtes Bild, etwa wenn ein mittleres bis hohes Sicherheitsgefühl als Beleg für ausreichenden Schutz interpretiert wird, obwohl Prostitution nachweislich mit erheblichen gesundheitlichen und lebensbedrohlichen Risiken verbunden ist. Kritisiert wird zudem, dass den Aussagen von Profiteuren das gleiche Gewicht eingeräumt wird wie denen der Prostituierten selbst.

Besonders irritiert zeigen wir uns als Feministische Partei DIE FRAUEN über die politische Voreingenommenheit der Einleitung, zeigt sie schwarz auf weiß eine argumentative Abwehr prostitutionskritischer Haltungen. Zudem bleibt die geschlechtsspezifische Machtasymmetrie der Prostitution – überwiegend weibliche Prostituierte und männliche Nachfrage – vollständig unbeachtet. Die Evaluation überschreitet daher ihren eigentlichen Auftrag, indem sie das Nordische Modell bewertet und ablehnt, obwohl lediglich die Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes untersucht werden sollte. Die Begründung des KFNs, aufgrund der aktuellen Debatte diese Einleitung verfasst zu haben, lässt nur die unwissenschaftliche Schlussfolgerung des Versuches einer ungefragten politischen Einflussnahme zu.

Leider lässt die Evaluation weder verlässliche Aussagen zur Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes zu noch bildet sie die Situation besonders vulnerabler Prostituierter ab. Die, die das Gesetz eigentlich schützen soll, kommen in der Studie kaum vor. Stattdessen hat sich die rechtliche Entwicklung seit der Einführung des Prostitutionsgesetz von 2002 vor allem zugunsten der Profiteure wie Bordellbetreiber verschoben, die nun als normale Gewerbetreibende behandelt werden. Deutschland ist zu einem Zielland für Menschenhandel und Sextourismus geworden.

In dieser Einschätzung beziehen wir uns auf die interne online Veranstaltung des Deutschen Frauenrats mit Dr. Dr. Hauke Brettel und Prof. Joachim Renzikowski am 13.01.2026.

Prof. Brettel analysiert in seinem Gutachten differenziert die Kriterien zur Bestimmung von Freiwilligkeit im Kontext der Prostitution. Sein Vortrag hingegen beschränkte sich aus Sicht der Feministische Partei DIE FRAUEN jedoch weitgehend auf die erste Ebene des Gutachtens und ging nur unzureichend auf die zweite Ebene ein, in der die Übertragung dieser Kriterien auf die konkrete Praxis der Prostitution erfolgt. Dadurch blieb die Darstellung überwiegend abstrakt. Die herangezogenen Merkmale zur Beurteilung von Freiwilligkeit als Feststellungen zur Selbstbestimmungsfähigkeit (Möglichkeit, eine andere Entscheidung zu treffen, als in die Prostitution einzusteigen; Aufklärung über die mit der Tätigkeit einhergehenden Gefahren und Risiken trotz gefahrgeneigte Tätigkeit; Bestimmungsfähigkeit; Realitätsbezug einer selbstbestimmten Entscheidung; Freiheit von Zwang) wurden nicht näher erläutert, sodass die argumentative Stringenz des Gutachtens für das Publikum nicht nachvollziehbar war. Zentrales Ergebnis des Gutachtens ist, dass Freiwilligkeit grundsätzlich möglich, jedoch erheblichen Einschränkungen unterworfen ist.

Aus diesem Befund leitet Prof. Brettel staatliche Schutzpflichten durch möglicherweise ein erweitertes Informationsgespräch bei Anmeldung ab, unter anderem in Form verpflichtender Aufklärung über Risiken. In diesem Punkt teilen wir die Einschätzung, dass eine bloße Pflicht zur Selbstinformation nicht ausreichend ist. Nimmt man die im Gutachten formulierten Voraussetzungen ernst, erscheint es für den Staat kaum möglich, Freiwilligkeit sicherzustellen, da bereits das Fehlen der Aufklärung über eines der relevanten Kriterien dazu führt, dass Freiwilligkeit nicht mehr angenommen werden kann. Die Frage bleibt ebenfalls offen, was passiert, wenn die Frau vermeintlich freiwillig in die Prostitution eingestiegen ist, aber nach einiger Zeit nicht mehr freiwillig tätig ist. Verletzt der Staat dann seine Schutzpflichten?

Prof. Brettel zieht einen Vergleich mit dem medizinischen Bereich, in dem vor operativen Eingriffen verpflichtende, dokumentierte Aufklärungsgespräche vorgesehen sind. Er hält diesen Vergleich für sachgerecht. Prof. Renzikowski widersprach beziehungsweise relativierte diesen Ansatz, indem er den Begriff des „Empowerments“ von Prostituierten betonte, die Rechte von Prostituierten höher gewichtete als die mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und von einer Verpflichtung der Selbstinformation sprach.

Es ist festzuhalten, dass Prof. Brettel ein fundiertes und schlüssiges Gutachten vorgelegt hat. Der Vortrag selbst blieb jedoch so abstrakt, dass die im Gutachten angelegten Schlussfolgerungen nicht nachvollzogen werden konnten. In Phasen, in denen eine stärkere Konkretisierung erfolgte, wurden Aussagen von Prof. Brettel durch Prof. Renzikowski relativiert.

Mit Sorge haben wir auch die wiederholten Äußerungen zur Kenntnis genommen, wonach Regelverstöße und sogar sogenannte „Kollateralschäden“ als gegeben hingenommen werden müssten. Ein solcher Umgang mit geltendem Recht empört uns, da gerade die Identifikation von Defiziten und die daraus abgeleitete Formulierung und Durchsetzung frauenrechtlich relevanter Forderungen den Kern der Arbeit des Deutschen Frauenrats ausmachen.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN weist vehement darauf hin, dass zahlreiche Fragen offen bleiben und einer vertieften Diskussion bedürfen. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass der DF keine weiteren Veranstaltungen zu diesem Themenkomplex plant. Dadurch bleiben insbesondere die Perspektiven von Aussteigerinnen – ähnlich wie bereits in der Evaluation – weiterhin unberücksichtigt.

Experten-Kommission

Die Feministische Partei DIE FRAUEN erwartet von der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMBFSFJ) eingesetzten „Experten-Kommission“6 eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Prostitutionspolitik. Diese Kommission darf kein Feigenblatt sein, um eine gescheiterte Gesetzgebung zu verwalten oder bekannte Narrative zu reproduzieren. Sie muss den Mut haben, bestehende Regelungen grundsätzlich in Frage zu stellen und neue Wege zu eröffnen.

Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes hat keine belastbaren Erkenntnisse geliefert, die zu einem wirksamen Schutz prostituierter Frauen führen. Dennoch wurde ausgerechnet der verantwortliche Studienleiter, Prof. Dr. Tillmann Bartsch, zum Vorsitzenden der Expertenkommission berufen – obwohl die Evaluation alternative Modelle wie das Nordische Modell bereits vorab zurückweist. Diese personelle Entscheidung und die Berufung von Mitgliedern, die sich schon im Vorfeld explizit gegen das Nordische Modell ausgesprochen haben, lässt ernsthafte Zweifel an der Ergebnisoffenheit der Kommission aufkommen.

Besonders gravierend ist, dass keine einzige Aussteigerin aus der Prostitution Teil der Kommission ist. Damit fehlen jene Stimmen, die über unverzichtbare Expertise zu Gewalt, Abhängigkeit und Ausstiegsbarrieren verfügen. Eine Kommission, die ohne diese Perspektiven arbeitet, kann die Realität der Prostitution nicht angemessen erfassen.

Als Feministische Partei DIE FRAUEN warnen wir davor, weitere Jahre zu verlieren, in denen sich für prostituierte Frauen nichts verbessert, während Profiteure der Prostitution weiter gestärkt werden. Wer Prostitution weiterhin verharmlost oder ausschließlich als „Sexarbeit“ definiert, ignoriert strukturelle Ungleichheit, männliche Nachfrage und die massive Gewalt, die Prostitution prägt.

Diese Kommission steht vor einer klaren Entscheidung: Entweder sie trägt dazu bei, den Status quo zu legitimieren – oder sie leitet eine echte politische Wende ein, die den Schutz von Frauen in den Mittelpunkt stellt. Dafür braucht es Ergebnisoffenheit, kritische Distanz zur bisherigen Gesetzgebung und die konsequente Einbeziehung der Perspektiven von Aussteigerinnen. Leider lässt die Besetzung der Kommission die Hoffnung, eine Wende herbeizuführen, nicht zu.

Solidarische Altersversorgung

Die Feministische Partei DIE FRAUEN steht für Menschenwürde und soziale Gerechtigkeit. Aktuell ist die Altersversorgung weder gerecht noch nachhaltig. Wir fordern, dass Lebensmöglichkeiten, Versorgung, Mobilität und Wohnraum für ältere Menschen neu und in Verbindung miteinander gedacht werden.   

Frauen sind stärker von Altersarmut betroffen als Männer. Seit den 2000er Jahren wurde das Rentenniveau systematisch gesenkt, was dazu geführt hat, dass heutige Rentnerinnen und Rentner immer weniger von ihrer Rente leben können. 

Wir fordern eine Altersversorgung aus drei Säulen 

     1. Solidarisches Grundeinkommen im Rentenalter: Dieses soll sich an der Armutsgrenze der EU orientieren (60 % des mittleren Einkommens). 

     2. Zusätzliches Einkommen aus Einzahlungen und Ansprüchen: Hierbei gilt das Prinzip „jede Einzahlung zählt“.

     3. Private Vorsorge: Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sowie in spezielle, besonders geschützte Anlageformen, sollen möglich sein.   

     Hierdurch werden Menschen mit prekären Arbeitsverhältnissen und unterbrochenen Erwerbsbiographien besser gestellt. Wir setzen uns besonders für eine Verbesserung der Altersversorgung von Müttern ein, die durch das bisherige System einen hohen Anteil der von Altersarmut Betroffenen ausmachen. 

Solidarische Finanzierung 

Das solidarische Grundeinkommen soll als Sozialleistung erfolgen. Zudem sollen Verbeamtete und Selbständige in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) integriert werden. Die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die bevorzugte Behandlung von Beamten sollen abgeschafft werden.   

Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert, sofort mit dem Umbau des Systems der Altersvorsorge zu beginnen. Das derzeitige System der Altersvorsorge und Versorgung von Alten, Kranken und Behinderten ist nicht zukunftsfähig.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für eine sichere und gerechte Altersversorgung für Frauen – und damit für alle – ein.

Ein starker Feminismus ist wichtiger denn je!

Wir sind bestürzt über den Rechtsruck, der sich in den letzten Wahlen niedergeschlagen hat. Bei der Europawahl und bei den letzten Landtagswahlen hat die AfD, die in Teilen gesichert rechtsextrem ist, an Stimmen zugelegt. Auch das BSW hat zweistellige Werte erzielt. Offensichtlich erreichen die „etablierten“ Parteien viele Wähler:innen nicht mehr. Die Gründe dafür sind sicher vielfältig. 

Wir von der feministischen Partei DIE FRAUEN finden es sehr gefährlich, dass rechtsradikale Positionen immer mehr an Akzeptanz gewinnen. Wohin das führt, zeigt sich auf erschreckende Weise auch bei dem Wahlergebnis in den USA. Themen wie Klimaschutz, Friedenspolitik, Feminismus – um nur einige zu nennen – scheinen hingegen an Bedeutung zu verlieren.

Wir fragen uns: Was können Feministinnen dem entgegensetzen?

Wir werden uns weiter intensiv damit befassen, wie sich Feministinnen besser organisieren können, um nicht rechten Angstmachern auf den Leim zu gehen, sondern sich gemeinsam positionieren zu können – jenseits von Rassismus, Kriegslogik und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Ein starker Feminismus ist die Zukunft!

Wir freuen uns auf euer Mitmachen, auf eure Kommentare, Anregungen, Meinungen! Wenn ihr euch beteiligen möchtet, meldet euch unter: feminismusaktiv@feministischepartei.de

Brief an den Deutschen Frauenrat zum Thema „Selbstbestimmungsgesetz“

Sehr geehrter Vorstand des Deutschen Frauenrats,

die Feministische Partei DIE FRAUEN ist als DF-Mitgliedsverband stark irritiert darüber, dass die Vertreterin des Deutschen Frauenrats bei der Anhörung zum Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes am 28.11.2023 im Bundestag davon sprach, dass der DF gemeinsam mit seinen rund 60 Mitgliedsorganisationen der Überzeugung sei, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz menschenrechtlich geboten und ein Gewinn für die ganze Gesellschaft sei. (https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/973786-973786; DF Beginn Minute 38.50)

Davon kann bezüglich der Feministischen Partei DIE FRAUEN keine Rede sein. Wir sind vorher nicht gefragt worden, ob wir dieser Stellungnahme zustimmen und haben damals unsere Stellungnahme zum SBGG-Entwurf direkt beim Bundestag eingereicht: https://www.bundestag.de/resource/blob/977496/5071ad104b9dbab9e39a06459cfcfb24/20-13-77y.pdf

Unsere Delegierte bei der DF-Mitgliederversammlung 2022 hat sich in der Diskussion zu diesem Thema zu Wort gemeldet, unsere Ablehnung des geplanten Gesetzes deutlich gemacht und nicht als einzige Delegierte gegen die Beschlussvorlage 2022 gestimmt. https://www.frauenrat.de/transsexuellengesetz-abschaffen-und-durch-ein-recht-auf-selbstbestimmung-ersetzen/

Wir wissen, dass unsere Position keine Mehrheit innerhalb des DF hat, aber auch eine Minderheitenposition sollte im Deutschen Frauenrat zur Kenntnis genommen und erwähnt werden. Insbesondere, da das Thema innerhalb des DF und der Frauenbewegung äußerst umstrittenen ist, sollte deutlich gemacht werden, dass NICHT alle rund 60 Mitgliedsorganisationen dieselbe Position vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Werner

Bundessprecherin

Feministische Partei DIE FRAUEN lehnt Selbstbestimmungsgesetz ab

Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich seit jeher für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung beider Geschlechter, einschließlich der Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ein.

In diesem Sinne lehnen wir den Beschluss des Bundestages zum „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)” entschieden ab.

Das SBGG reproduziert patriarchale Strukturen und verstärkt bestehende Geschlechtsrollen-Stereotype. Statt Selbstbestimmung und Vielfalt zu fördern, schränkt das Gesetz die Rechte und Autonomie von Frauen ein. Auch demokratische Prinzipien wie die Meinungsfreiheit werden bedroht.

Wir fordern eine umfassende Überarbeitung des Gesetzesrahmens, die die verschiedenen Bedürfnisse aller betroffenen Gruppen berücksichtigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN ruft dazu auf, die von verschiedenen Organisationen geplante Klage gegen das SBGG zu unterstützen und für eine Gesetzgebung einzutreten, die die grundgesetzlich versicherten Rechte der weiblichen Mehrheit der Bevölkerung respektiert.

Frauenorganisationen informieren UN Frauenrechtskommission über besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland

Die Feministische Partei DIE FRAUEN ist eine von zahlreichen Frauenorganisationen und -initiativen, die das eingereichte Dokument unterzeichnet haben. Es macht die UN auf gegenwärtig besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland aufmerksam, die gegen ratifizierte Konventionen verstoßen. Die Dokumentation konzentriert sich auf die Themenbereiche ‚geplantes Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)‘ und ‚Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG‘. Die Unterlagen wurden Ende Januar 2024 bei der UN-Frauenrechtskommission und der UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem eingereicht.

Gemäß den Regularien der Vereinten Nationen wird die Bundesregierung Deutschlands über den Eingang des Dokuments informiert. Sie hat sechs Monate Zeit gegenüber der UN zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Nein zum Digitalzwang

Die zunehmende Digitalisierung macht es in vielen Lebensbereichen immer schwieriger, ohne Smartphone und Internet teilzunehmen. Ob Packstationen, Leihfahrzeuge, Speisekarten, Arzttermine- viele Dienste basieren heutzutage auf die Nutzung eines Smartphones. Nicht nur alte und arme Menschen werden durch Digitalisierung ausgeschlossen, sondern auch diejenigen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht dem Digitalzwang unterwerfen wollen.

Wir meinen: Private und öffentliche Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie auch Menschen Zugang bieten, die nicht online sind oder sein wollen. Das Recht auf ein analoges Leben ohne strukturelle Nachteile gehört zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft – auch wenn dies nicht mit den Interessen einer mächtigen Digital-Lobby übereinstimmt.

Stellungnahme zum Self-ID-Gesetz

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz haben ein „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ erstellt. Entschieden wurde über diesen Entwurf, der auch Self-ID-Gesetz bezeichnet wird, noch nicht (Stand Anfang 2024).

Gegen die Diskriminierung von LGBT
Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für die Überwindung von Geschlechterstereotypen ein. Unser Ziel ist eine feministische Gesellschaft ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Jede Person sollte, unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht („sex“) oder der damit zugewiesenen Geschlechterrolle („gender“) leben, sich wohlfühlen und alle gesellschaftlichen Möglichkeiten haben.

Änderung des bisherigen Transsexuellengesetzes
Das bisherige Transsexuellengesetz bedarf dringend einer Überarbeitung. So wurde es auch vom Bundesverfassungsgericht festgelegt.

Menschen, die eine Dysphorie im Hinblick auf ihre angeborenen Geschlechtsmerkmale aufweisen, dürfen keinen entwürdigenden Verfahren ausgesetzt werden. Sie sollen Anspruch auf Beratung erhalten, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert, und die gewünschte Unterstützung und Hilfe erhalten. Dahingehend muss das Gesetz geändert werden.

Keine Änderung des Personenstandrechts
Eine Änderung des Personenstandsrechtes, wie es im geplanten Selbstbestimmungsgesetz vorgesehen ist, lehnen wir hingegen ab. Denn: Die Bedürfnisse von trans- und intersexuellen Menschen werden in diesem Gesetz nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.

Auch Transfrauen und -Männer sprechen sich gegen die geplante Änderung des Personenstandsgesetzes aus. Hier ein Zitat von einem Transmann: „Ich bin gegen das Selbstbestimmungsgesetz, weil der Verzicht auf jeglichen Nachweis, ob jemand trans oder inter ist, kein Vertrauen in die Ergebnisse des Gesetzes schafft. Für Transpersonen beschädigt das die bisher vorhandene Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung.“

Rechtliche Bedenken
Juristinnen äußern zudem rechtliche Bedenken: So führt die Abschaffung des Begriffs „biologisches Geschlecht“ zu Rechtsunsicherheiten und -Widersprüchen.
Laut Grundgesetz sind „Männer und Frauen gleichberechtigt“. Dabei wird von einem biologischen Geschlecht ausgegangen.

Das Selbstbestimmungsgesetz sieht eine Beliebigkeit bei der Geschlechtszuordnung vor. Dies kann bewirken, dass eine Unterdrückung aufgrund des Geschlechts nicht mehr festgestellt werden kann und folglich nicht mehr anerkannt wird. Somit drohen negative Folgen für die Unterstützung von Frauen und Mädchen, der Finanzierung von diesbezüglichen Projekten sowie der Gleichstellungsarbeit.

Weitere Bedenken sind z.B: Eingriff in das Elternrecht, Missbrauchsmöglichkeiten, fehlender Schutz von Kindern und Jugendlichen

Zusammenfassend
Es ist ein gesellschaftlicher Wandel nötig, um stereotype Geschlechterrollen aufzubrechen. Dafür stehen wir ein. Das Self-ID-Gesetz halten wir diesbezüglich für ungeeignet und sprechen uns für eine Überarbeitung des bestehenden Transsexuellengesetzes aus.

Uns ist bewusst, dass es zu dem Thema unterschiedliche Meinungen gibt. Wir möchten mit anderen Feministinnen konstruktiv darüber diskutieren und uns in unserer Vielseitigkeit respektieren.

Unsere Solidarität gehört der spanischen Fußballerin Jennifer Hermoso!

Eigentlich sollte die Angelegenheit klar sein: Rubiales missbraucht seine Macht, bei seinem „Kuss“ handelt es sich um einen sexuellen Übergriff, der quasi vor den Augen der Welt begangen wurde. Die Szene ist auf Fotos und Videos eindeutig dokumentiert.

Auf der Presserklärung am 25.08. wurde daher allgemein von Rubiales der Rücktritt erwartet. Stattdessen spricht er von „Rufmord“, „man versucht, mich umzubringen“. „Es gibt einen falschen Feminismus, der nicht nach Gerechtigkeit sucht und nicht nach der Wahrheit“. Dafür erhält auch noch Applaus, u.a. von dem Cheftrainer Jorge Vilda (Quelle: Tagesschau.de).

Katja Kraus (frühere Fußball-Spielerin und Funktionärin): „Das unerträgliche Verhalten des spanischen Präsidenten ist der offenkundige Exzess in einem Sportsystem, in dem männliche Dominanz und Machtausübung noch immer alltäglich und weitgehend akzeptiert sind. Nicht nur in Spanien, sondern auch bei uns, wo aktive Bundesligafunktionäre diesen unerträglichen Machtmissbrauch freimütig als Kleinigkeit abtun (Quelle: „hesenschau.de, dpa“).

So hat z.B. Aufsichtsratsmitglied Karl-Heinz Rummenigge vom FC Bayern München sich verständnisvoll für Rubiales‘ Verhalten geäußert und gesagt: „Wenn man Weltmeister wird, ist man emotional. Und was er da gemacht hat, ist – sorry, mit Verlaub – absolut okay.“ (Quelle: www.swr.de/sport/fussball)

Nun hat es der spanische Fußballverband es auch noch gewagt, die betroffene Spielerin Hermoso der Lüge zu bezichtigen und ihr mit rechtlichen Schritten gedroht. Es wird behauptet, sie habe ihr Einverständnis zu dem Kuss gegeben (Quelle: Tagesschau.de, 26.08.23). Wir sind fassungslos darüber!!!
Wir finden es richtig und bewundernswert, dass Hermoso ihre Interessen nun durch die Gewerkschaft Futpro vertreten lassen wird (in Abstimmung mit ihrer Agentur TMJ). „Diese setzten sich dafür ein, dass Handlungen wie die geschehene niemals ungestraft bleiben sollen. Und forderten Maßnahmen, um Fußballspielerinnen vor solch inakzeptablen Handlungen zu schützen“ (Zitat aus einem Kommentar von Stefanie Sippel, aktualisiert am 24.08.2023 Frankfurter Allgemeine). „Ich dulde es nicht, dass mein Wort infrage gestellt wird, und noch weniger, dass etwas erfunden wird, was ich nicht gesagt habe“ (Zitat J. Hermoso via Futpro, Quelle: sportschau.de)

Wir erklären uns solidarisch mit Spaniens-Fußball-Weltmeisterinnen, die in den Streik getreten sind. Die 23 Spielerinnen wollen unter der aktuellen Verbandsspitze nicht mehr für ihre Land antreten und stellen sich so geschlossen hinter J. Hermoso.

Es gibt noch viele andere Fußballer:innen, die Hermoso unterstützen.

So zeigt sich z.B. das Team der englischen Fußballerinnen, die in dem Endspiel gegen die Spanierinnen verloren hatten, solidarisch:
„Missbrauch ist Missbrauch und wir haben alle die Wahrheit gesehen“. „Das Team stehe an der Seite der spanischen Mannschaft und werde sie unterstützen“ (Zitat aus sportschau.de).

Auch die deutschen Fußball-Nationalspielerinnen kritisieren Verbandschef Rubiales: „Solch ein Verhalten ist nicht akzeptabel und noch weit untragbarer ist, es auch noch herunter zu spielen und die Spielerin unter Druck zu setzen. Niemand, absolut niemand sollte dies als Kleinigkeit abtun“, heißt es einem unter anderem auf Alexandra Popps Instagram-Account veröffentlichten offenen Brief, der mit „Mannschaftsrat der deutschen Fußballnationalmannschaft der Frauen“ unterschrieben ist
(Quelle: www.sueddeutsche.de/sport/).

Leider sind männliche Dominanz und Machtausübung noch immer alltäglich und existieren nicht nur im Sport. Dazu gehört es auch immer wieder, dass Feminist:innen und der Feminismus allgemein diffamiert werden – wie auch in dieser Angelegenheit. Sexuelle Gewalt und toxische Männlichkeit werden als „normal“ verharmlost. Zudem ist es ein bekanntes Muster, die von Gewalt betroffene Frau der Lüge zu bezichtigen.
Dies alles offenbart, wie wichtig der Feminismus ist! Wir von der feministischen Partei DIE FRAUEN setzen uns für eine herrschaftsfreie, gewaltlose Gesellschaft ein!

Verfassungsbeschwerde gegen deutsches Prostitutionsgesetz

Britta Zangen hat im Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostitutionsgesetz und gegen das Prostitutionsschutzgesetz eingelegt, weil die Würde jeder Frau durch Prostitution auf eklatante Weise verletzt wird (siehe Art. 1 Abs. 1 GG).

Deutschland ist seit der Gesetzesänderung 2002 das europäische Land für Prostitution geworden, mit einem Jahresumsatz von geschätzten 15 Md. für die organisierte Kriminalität. Zahlreiche Stellungnahmen der EU, Erfahrungsberichte Betroffener und wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass das deutsche Gesetz die Ausbeutung Abertausender Frauen begünstigt.

Die Feministische Partei DIE FRAUEN unterstützt die Verfassungsbeschwerde. Solltet Ihr das ebenfalls tun wollen, so findet Ihr hier die Möglichkeit dazu: https://www.betterplace.me/verfassungsbeschwerde-prostitutionsgesetz